Richtstaette gefuehrt wurden. An der Tuere des Kerkers wurden sie den Dreimaennern uebergeben, die die Hinrichtungen leiteten, und in dem unterirdischen Gewoelbe bei Fackelschein erdrosselt. Vor der Tuere hatte, bis die Exekutionen vollzogen waren, der Konsul gewartet und rief darauf ueber den Markt hin mit seiner lauten wohlbekannten Stimme der stumm harrenden Menge die Worte zu: “Sie sind tot!” Bis tief in die Nacht hinein wogten die Haufen durch die Strassen und begruessten jubelnd den Konsul, dem sie meinten, die Sicherung ihrer Haeuser und ihrer Habe schuldig geworden zu sein. Der Rat ordnete oeffentliche Dankfeste an und die ersten Maenner der Nobilitaet, Marcus Cato und Quintus Catulus, begruessten den Urheber des Todesurteils mit dem – hier zuerst vernommenen – Namen eines Vaters des Vaterlandes. Aber es war eine grauenvolle Tat und nur um so grauenvoller, weil sie einem ganzen Volke als gross und preisenswert erschien. Elender hat sich wohl nie ein Gemeinwesen bankrott erklaert, als Rom durch diesen, mit kaltem Blute von der Majoritaet der Regierung gefassten, von der oeffentlichen Meinung gebilligten Beschluss, einige politische Gefangene, die nach den Gesetzen zwar strafbar waren, aber das Leben nicht verwirkt hatten, eiligst umzubringen, weil man der Sicherheit der Gefaengnisse nicht traute und es keine ausreichende Polizei gab! Es war der humoristische Zug, der selten einer geschichtlichen Tragoedie fehlt, dass dieser Akt der brutalsten Tyrannei von dem haltungslosesten und aengstlichsten aller roemischen Staatsmaenner vollzogen werden musste und dass der “erste demokratische Konsul” dazu ausersehen war, das Palladium der alten roemischen Gemeindefreiheit, das Provokationsrecht, zu zerstoeren. Nachdem in der Hauptstadt die Verschwoerung erstickt worden war noch bevor sie zum Ausbruch kam, blieb es noch uebrig, der Insurrektion in Etrurien ein Ende zu machen. Der Heerbestand von etwa 2000 Mann, den Catilina vorfand, hatte sich durch die zahlreich herbeistroemenden Rekruten nahezu verfuenffacht und bildete schon zwei ziemlich vollzaehlige Legionen, worin freilich nur etwa der vierte Teil der Mannschaft genuegend bewaffnet war. Catilina hatte sich mit ihnen in die Berge geworfen und ein Schlacht mit den Truppen des Antonius vermieden, um die Organisierung seiner Scharen zu vollenden und den Ausbruch des Aufstandes in Rom abzuwarten. Aber die Nachricht von dem Scheitern desselben sprengte auch die Armee der Insurgenten: die Masse der minder Kompromittierten ging daraufhin wieder nach Hause. Der zurueckbleibende Rest entschlossener oder vielmehr verzweifelter Leute machte einen Versuch, sich durch die Apenninenpaesse nach Gallien durchzuschlagen; aber als die kleine Schar an dem Fuss des Gebirges bei Pistoria (Pistoja) anlangte, fand sie sich hier von zwei Heeren in die Mitte genommen. Vor sich hatte sie das Korps des Quintus Metellus, das von Ravenna und Ariminum herangezogen war, um den noerdlichen Abhang des Apennin zu besetzen; hinter sich die Armee des Antonius, der dem Draengen seiner Offiziere endlich nachgegeben und sich zu einem Winterfeldzuge verstanden hatte. Catilina war nach beiden Seiten hin eingekeilt und die Lebensmittel gingen zu Ende; es blieb nichts uebrig, als sich auf den naeherstehenden Feind, das heisst auf Antonius zu werfen. In einem engen von felsigen Bergen eingeschlossenen Tale kam es zum Kampfe zwischen den Insurgenten und den Truppen des Antonius, welche derselbe, um die Exekution gegen seine ehemaligen Verbuendeten wenigstens nicht selbst vollstrecken zu muessen, fuer diesen Tag unter einem Vorwand einem tapferen, unter den Waffen ergrauten Offizier, dem Marcus Petreius, anvertraut hatte. Die Uebermacht der Regierungsarmee kam bei der Beschaffenheit des Schlachtfeldes wenig in Betracht. Catilina wie Petreius stellten ihre zuverlaessigsten Leute in die vordersten Reihen; Quartier ward weder gegeben noch genommen. Lange stand der Kampf und von beiden Seiten fielen viele tapfere Maenner; Catilina, der vor dem Anfange der Schlacht sein Pferd und die der saemtlichen Offiziere zurueckgeschickt hatte, bewies an diesem Tage, dass ihn die Natur zu nicht gewoehnlichen Dingen bestimmt hatte und dass er es verstand, zugleich als Feldherr zu kommandieren und als Soldat zu fechten. Endlich sprengte Petreius mit seiner Garde das Zentrum des Feindes und fasste, nachdem er dies geworfen hatte, die beiden Fluegel von innen; der Sieg war damit entschieden. Die Leichen der Catilinarier – man zaehlte ihrer 3000 – deckten gleichsam in Reihe und Glied den Boden, wo sie gefochten hatten; die Offiziere und der Feldherr selbst hatten, da alles verloren war, sich in die Feinde gestuerzt und dort den Tod gesucht und gefunden (Anfang 692 62). Antonius ward wegen dieses Sieges vom Senat mit dem Imperatorentitel gebrandmarkt und neue Dankfeste bewiesen, dass Regierung und Regierte anfingen, sich an den Buergerkrieg zu gewoehnen.
Das anarchistische Komplott war also in der Hauptstadt wie in Italien mit blutiger Gewalt niedergeschlagen worden; man ward nur noch an dasselbe erinnert durch die Kriminalprozesse, die in den etruskischen Landstaedten und in der Hauptstadt unter den Affiliierten der geschlagenen Partei aufraeumten, und durch die anschwellenden italischen Raeuberbanden, wie deren zum Beispiel eine aus den Resten der Heere des Spartacus und des Catilina erwachsene im Jahre 694 (60) im Gebiet von Thurii durch Militaergewalt vernichtet ward. Aber es ist wichtig, es im Auge zu behalten, dass der Schlag keineswegs bloss die eigentlichen Anarchisten traf, die zur Anzuendung der Hauptstadt sich verschworen und bei Pistoria gefochten hatten, sondern die ganze demokratische Partei. Dass diese, insbesondere Crassus und Caesar, hier so gut wie bei dem Komplott von 688 (66) die Hand im Spiele hatten, darf als eine nicht juristisch, aber historisch ausgemachte Tatsache angesehen werden. Zwar dass Catulus und die uebrigen Haeupter der Senatspartei den Fuehrer der Demokraten der Mitwisserschaft um das anarchistische Komplott ziehen und dass dieser als Senator gegen den von der Oligarchie beabsichtigten brutalen Justizmord sprach und stimmte, konnte nur von der Parteischikane als Beweis seiner Beteiligung an den Plaenen Catilinas geltend gemacht werden. Aber mehr ins Gewicht faellt eine Reihe anderer Tatsachen. Nach ausdruecklichen und unabweisbaren Zeugnissen waren es vor allen Crassus und Caesar, die Catilinas Bewerbung um das Konsulat unterstuetzten. Als Caesar 690 (64) die Schergen Sullas vor das Mordgericht zog, liess er die uebrigen verurteilen, den schuldigsten und schaedlichsten aber von ihnen allen, den Catilina, freisprechen. Bei den Enthuellungen des dritten Dezember nannte Cicero zwar unter den Namen der bei ihm angezeigten Verschworenen die der beiden einflussreichen Maenner nicht; allein es ist notorisch, dass die Denunzianten nicht bloss auf diejenigen aussagten, gegen die nachher die Untersuchung gerichtet ward, sondern ausserdem noch auf “viele Unschuldige”, die der Konsul Cicero aus dem Verzeichnis zu streichen fuer gut fand; und in spaeteren Jahren, als er keine Ursache hatte, die Wahrheit zu entstellen, hat eben er ausdruecklich Caesar unter den Mitwissern genannt. Eine indirekte, aber sehr verstaendliche Bezichtigung liegt auch darin, dass von den vier am dritten Dezember Verhafteten die beiden am wenigsten gefaehrlichen, Statilius und Gabinius, den Senatoren Caesar und Crassus zur Bewachung uebergeben wurden; offenbar sollten sie entweder, wenn sie sie entrinnen liessen, vor der oeffentlichen Meinung als Mitschuldige oder, wenn sie in der Tat sie festhielten, vor ihren Mitverschworenen als Abtruennige kompromittiert werden. Bezeichnend fuer die Situation ist die folgende im Senat vorgefallene Szene. Unmittelbar nach der Verhaftung des Lentulus und seiner Genossen wurde ein von den Verschworenen in der Hauptstadt an Catilina abgesandter Bote von den Agenten der Regierung aufgegriffen und derselbe, nachdem ihm Straflosigkeit zugesichert war, in voller Senatssitzung ein umfassendes Gestaendnis abzulegen veranlasst. Wie er aber an die bedenklichen Teile seiner Konfession kam und namentlich als seinen Auftraggeber den Crassus nannte, ward er von den Senatoren unterbrochen und auf Ciceros Vorschlag beschlossen, die ganze Angabe ohne weitere Untersuchung zu kassieren, ihren Urheber aber ungeachtet der zugesicherten Amnestie so lange einzusperren, bis er nicht bloss die Angabe zurueckgenommen, sondern auch bekannt haben werde, wer ihn zu solchem falschen Zeugnis aufgestiftet habe! Hier liegt es deutlich zu Tage, nicht bloss dass jener Mann die Verhaeltnisse recht genau kannte, der auf die Aufforderung, einen Angriff auf Crassus zu machen, zur Antwort gab, er habe keine Lust, den Stier der Herde zu reizen, sondern auch dass die Senatsmajoritaet, Cicero an der Spitze, unter sich einig geworden war, die Enthuellungen nicht ueber eine bestimmte Grenze vorschreiten zu lassen. Das Publikum war so heikel nicht; die jungen Leute, die zur Abwehr der Mordbrenner die Waffen ergriffen hatten, waren gegen keinen so erbittert wie gegen Caesar; sie richteten am fuenften Dezember, als er die Kurie verliess, die Schwerter auf seine Brust und es fehlte nicht viel, dass er schon jetzt an derselben Stelle sein Leben gelassen haette, wo siebzehn Jahre spaeter ihn der Todesstreich traf; laengere Zeit hat er die Kurie nicht wieder betreten. Wer ueberall den Verlauf der Verschwoerung unbefangen erwaegt, wird des Argwohns sich nicht zu erwehren vermoegen, dass waehrend dieser ganzen Zeit hinter Catilina maechtigere Maenner standen, welche, gestuetzt auf den Mangel rechtlich vollstaendiger Beweise und auf die Lauheit und Feigheit der nur halb eingeweihten und nach jedem Vorwande zur Untaetigkeit begierig greifenden Senatsmehrheit, es verstanden, jedes ernstliche Einschreiten der Behoerden gegen die Verschwoerung zu hemmen, dem Chef der Insurgenten freien Abzug zu verschaffen und selbst die Kriegserklaerung und Truppensendungen gegen die Insurrektion so zu lenken, dass sie beinahe auf die Sendung einer Hilfsarmee hinauslief. Wenn also der Gang der Ereignisse selbst dafuer zeugt, dass die Faeden des Catilinarischen Komplotts weit hoeher hinaufreichen als bis zu Lentulus und Catilina, so wird auch das Beachtung verdienen, dass in viel spaeterer Zeit, als Caesar an die Spitze des Staates gelangt war, er mit dem einzigen noch uebrigen Catilinarier, dem mauretanischen Freischarenfuehrer Publius Sittius, im engsten Buendnis stand, und dass er das Schuldrecht ganz in dem Sinne milderte, wie es die Proklamationen des Manlius begehrten. All diese einzelnen Inzichten reden deutlich genug; waere das aber auch nicht, die verzweifelte Lage der Demokratie gegenueber der seit den Gabinisch- Manilischen Gesetzen drohender als je ihr zur Seite sich erhebenden Militaergewalt macht es an sich schon fast zur Gewissheit, dass sie, wie es in solchen Faellen zu gehen pflegt, in den geheimen Komplotten und dem Buendnis mit der Anarchie eine letzte Hilfe gesucht hat. Die Verhaeltnisse waren denen der cinnanischen Zeit sehr aehnlich. Wenn im Osten Pompeius eine Stellung einnahm ungefaehr wie damals Sulla, so suchten Crassus und Caesar ihm gegenueber in Italien eine Gewalt aufzurichten, wie Marius und Cinna sie besessen hatten, um sie dann womoeglich besser als diese zu benutzen. Der Weg dahin ging wieder durch Terrorismus und Anarchie, und diesen zu bahnen war Catilina allerdings der geeignete Mann. Natuerlich hielten die reputierlicheren Fuehrer der Demokratie sich hierbei moeglichst im Hintergrund und ueberliessen den unsauberen Genossen die Ausfuehrung der unsauberen Arbeit, deren politisches Resultat sie spaeterhin sich zuzueignen hofften. Noch mehr wandten, als das Unternehmen gescheitert war, die hoehergestellten Teilnehmer alles an, um ihre Beteiligung daran zu verhuellen. Und auch in spaeterer Zeit, als der ehemalige Konspirator selbst die Zielscheibe der politischen Komplotte geworden war, zog ebendarum ueber diese duesteren Jahre in dem Leben des grossen Mannes der Schleier nur um so dichter sich zusammen und wurden in diesem Sinne sogar eigene Apologien fuer ihn geschrieben ^6.
—————————————————- ^6 Eine solche ist der ‘Catilina’ des Sallustius, der von dem Verfasser, einem notorischen Caesarianer, nach dem Jahre 708 (46) entweder unter Caesars Alleinherrschaft oder wahrscheinlicher unter dem Triumvirat seiner Erben veroeffentlicht wurde; offenbar als politische Tendenzschrift, welche sich bemueht, die demokratische Partei, auf welcher ja die roemische Monarchie beruht, zu Ehren zu bringen und Caesars Andenken von dem schwaerzesten Fleck, der darauf haftete, zu reinigen, nebenher auch den Oheim des Trimvirn Marcus Antonius moeglichst weisszuwaschen (vgl. z. B. c. 59 mit Dio 37, 39). Ganz aehnlich soll der ‘Jugurtha’ desselben Verfassers teils die Erbaermlichkeit des oligarchischen Regiments aufdecken, teils den Koryphaeen der Demokratie Gaius Marius verherrlichen. Dass der gewandte Schriftsteller den apologetischen und akkusatorischen Charakter dieser seiner Buecher zuruecktreten laesst, beweist nicht, dass sie keine, sondern dass sie gute Parteischriften sind. —————————————————— Seit fuenf Jahren stand Pompeius im Osten an der Spitze seiner Heere und Flotten; seit fuenf Jahren konspirierte die Demokratie daheim, um ihn zu stuerzen. Das Ergebnis war entmutigend. Mit unsaeglichen Anstrengungen hatte man nicht bloss nichts erreicht, sondern moralisch wie materiell ungeheure Einbusse gemacht. Schon die Koalition vom Jahre 683 (71) musste den Demokraten vom reinen Wasser ein Aergernis sein, obwohl die Demokratie damals nur mit zwei angesehenen Maennern der Gegenpartei sich einliess und diese auf ihr Programm verpflichtete. Jetzt aber hatte die demokratische Partei gemeinschaftliche Sache gemacht mit einer Bande von Moerdern und Bankerottierern, die fast alle gleichfalls Ueberlaeufer aus dem Lager der Aristokratie waren, und hatte deren Programm, das heisst den Cinnanischen Terrorismus, wenigstens vorlaeufig akzeptiert. Die Partei der materiellen Interessen, eines der Hauptelemente der Koalition von 683 (71) wurde hierdurch der Demokratie entfremdet und zunaechst den Optimaten, ueberhaupt aber jeder Macht, die Schutz vor der Anarchie gewaehren wollte und konnte, in die Arme getrieben. Selbst die hauptstaedtische Menge, die zwar gegen einen Strassenkrawall nichts einzuwenden hatte, aber es doch unbequem fand, sich das Haus ueber dem Kopfe anzuenden zu lassen, ward einigermassen scheu. Es ist merkwuerdig, dass eben in diesem Jahr (691 63) die volle Wiederherstellung der Sempronischen Getreidespenden stattfand, und zwar von Seiten des Senats auf den Antrag Catos. Offenbar hatte der Bund der Demokratenfuehrer mit der Anarchie zwischen jene und die Stadtbuergerschaft einen Keil getrieben, und suchte die Oligarchie, nicht ohne wenigstens augenblicklichen Erfolg, diesen Riss zu erweitern und die Massen auf ihre Seite hinueberzuziehen. Endlich war Gnaeus Pompeius durch all diese Kabalen teils gewarnt, teils erbittert worden; nach allem, was vorgefallen war, und nachdem die Demokratie die Bande, die sie mit Pompeius verknuepften, selber so gut wie zerrissen hatte, konnte sie nicht mehr schicklicherweise von ihm begehren, was im Jahre 684 (70) eine gewisse Billigkeit fuer sich gehabt hatte, dass er die demokratische Macht, die er und die ihn emporgebracht, nicht selber mit dem Schwerte zerstoere. So war die Demokratie entehrt und geschwaecht; vor allen Dingen aber war sie laecherlich geworden durch die unbarmherzige Aufdeckung ihrer Ratlosigkeit und Schwaeche. Wo es sich um die Demuetigung des gestuerzten Regiments und aehnliche Nichtigkeiten handelte, war sie gross und gewaltig; aber jeder ihrer Versuche, einen wirklich politischen Erfolg zu erreichen, war platt zur Erde gefallen. Ihr Verhaeltnis zu Pompeius war so falsch wie klaeglich. Waehrend sie ihn mit Lobspruechen und Huldigungen ueberschuettete, spann sie gegen ihn eine Intrige nach der anderen, die eine nach der anderen, Seifenblasen gleich, von selber zerplatzten. Der Feldherr des Ostens und der Meere, weit entfernt, sich dagegen zur Wehr zu setzen, schien das ganze geschaeftige Treiben nicht einmal zu bemerken und seine Siege ueber sie zu erfechten wie Herakles den ueber die Pygmaeen, ohne selber darum gewahr zu werden. Der Versuch, den Buergerkrieg zu entflammen, war jaemmerlich gescheitert; hatte die anarchistische Fraktion wenigstens einige Energie entwickelt, so hatte die reine Demokratie die Rotten wohl zu dingen verstanden, aber weder sie zu fuehren, noch sie zu retten, noch mit ihnen zu sterben. Selbst die alte todesmatte Oligarchie hatte, gestaerkt durch die aus den Reihen der Demokratie zu ihr uebertretenden Massen und vor allem durch die in dieser Angelegenheit unverkennbare Gleichheit ihrer Interessen und derjenigen des Pompeius, es vermocht, diesen Revolutionsversuch niederzuschlagen und damit noch einen letzten Sieg ueber die Demokratie zu erfechten. Inzwischen war Koenig Mithradates gestorben, Kleinasien und Syrien geordnet, Pompeius’ Heimkehr nach Italien jeden Augenblick zu erwarten. Die Entscheidung war nicht fern; aber konnte in der Tat noch die Rede sein von einer Entscheidung zwischen dem Feldherrn, der ruhmvoller und gewaltiger als je zurueckkam, und der beispiellos gedemuetigten und voellig machtlosen Demokratie? Crassus schickte sich an, seine Familie und sein Gold zu Schiffe zu bringen und irgendwo im Osten eine Freistatt aufzusuchen; und selbst eine so elastische und so energische Natur wie Caesar schien im Begriff, das Spiel verloren zu geben. In dieses Jahr (691 63) faellt seine Bewerbung um die Stelle des Oberpontifex; als er am Morgen der Wahl seine Wohnung verliess, aeusserte er, wenn auch dieses ihm fehlschlage, werde er, die Schwelle seines Hauses nicht wieder ueberschreiten. 6. Kapitel
Pompeius’ Ruecktritt und die Koalition der Praetendenten Als Pompeius nach Erledigung der ihm aufgetragenen Verrichtungen seine Blicke wieder der Heimat zuwandte, fand er zum zweiten Male das Diadem zu seinen Fuessen. Laengst neigte die Entwicklung des roemischen Gemeinwesens einer solchen Katastrophe sich zu; es war jedem Unbefangenen offenbar und war tausendmal gesagt worden, dass, wenn der Herrschaft der Aristokratie ein Ende gemacht sein werde, die Monarchie unausbleiblich sei. Jetzt war der Senat gestuerzt zugleich durch die buergerliche, liberale Opposition und die soldatische Gewalt; es konnte sich nur noch darum handeln, fuer die neue Ordnung der Dinge die Personen, die Namen und Formen festzustellen, die uebrigens in den teils demokratischen, teils militaerischen Elementen der Umwaelzung bereits klar genug angedeutet waren. Die Ereignisse der letzten fuenf Jahre hatten auf diese bevorstehende Umwandlung des Gemeinwesens gleichsam das letzte Siegel gedrueckt. In den neu eingerichteten asiatischen Provinzen, die in ihrem Ordner den Nachfolger des grossen Alexander koeniglich verehrten und schon seine beguenstigten Freigelassenen wie Prinzen empfingen, hatte Pompeius den Grund seiner Herrschaft gelegt und zugleich die Schaetze, das Heer und den Nimbus gefunden, deren der kuenftige Fuerst des roemischen Staats bedurfte. Die anarchistische Verschwoerung aber in der Hauptstadt mit dem daran sich knuepfenden Buergerkrieg hatte es jedem, der politische oder auch nur materielle Interessen hegte, mit empfindlicher Schaerfe dargelegt, dass eine Regierung ohne Autoritaet und ohne militaerische Macht, wie die des Senats war, den Staat der ebenso laecherlichen wie furchtbaren Tyrannei der politischen Industrieritter aussetzte und dass eine Verfassungsaenderung, welche die Militaergewalt enger mit dem Regiment verknuepfte, eine unabweisliche Notwendigkeit war, wenn die gesellschaftliche Ordnung ferner Bestand haben sollte. So war im Osten der Herrscher aufgestanden, in Italien der Thron errichtet; allem Anschein nach war das Jahr 692 (62) das letzte der Republik, das erste der Monarchie. Zwar ohne Kampf war an dieses Ziel nicht zu gelangen. Die Verfassung, die ein halbes Jahrtausend gedauert hatte und unter der die unbedeutende Stadt am Tiber zu beispielloser Groesse und Herrlichkeit gediehen war, hatte ihre Wurzeln man wusste nicht wie tief in den Boden gesenkt, und es liess sich durchaus nicht berechnen, bis in welche Schichten hinab der Versuch, sie umzustuerzen, die buergerliche Gesellschaft aufwuehlen werde. Mehrere Nebenbuhler waren in dem Wettlauf nach dem grossen Ziel von Pompeius ueberholt, aber nicht voellig beseitigt worden. Es lag durchaus nicht ausser der Berechnung, dass alle diese Elemente sich verbanden, um den neuen Machthaber zu stuerzen und Pompeius sich gegenueber Quintus Catulus und Marcus Cato mit Marcus Crassus, Gaius Caesar und Titus Labienus vereinigt fand. Aber nicht leicht konnte der unvermeidliche und unzweifelhaft ernste Kampf unter guenstigeren Verhaeltnissen aufgenommen werden. Es war in hohem Grade wahrscheinlich, dass unter dem frischen Eindrucke des Catilinarischen Aufstandes einem Regimente, das Ordnung und Sicherheit, wenngleich um den Preis der Freiheit, verhiess, die gesamte Mittelpartei sich fuegen werde, vor allem die einzig um ihre materiellen Interessen bekuemmerte Kaufmannschaft, aber nicht minder ein grosser Teil der Aristokratie, die, in sich zerruettet und politisch hoffnungslos, zufrieden sein musste, durch zeitige Transaktion mit dem Fuersten sich Reichtum, Rang und Einfluss zu sichern; vielleicht sogar mochte ein Teil der von den letzten Schlaegen schwer getroffenen Demokratie sich bescheiden, von einem durch sie auf den Schild gehobenen Militaerchef die Realisierung eines Teils ihrer Forderungen zu erhoffen. Aber wie auch immer die Parteiverhaeltnisse sich stellten, was kam, zunaechst wenigstens, auf die Parteien in Italien ueberhaupt noch an, Pompeius gegenueber und seinem siegreichen Heer? Zwanzig Jahre zuvor hatte Sulla, nachdem er mit Mithradates einen Notfrieden abgeschlossen hatte, gegen die gesamte, seit Jahren massenhaft ruestende liberale Partei, von den gemaessigten Aristokraten und der liberalen Kaufmannschaft an bis hinab zu den Anarchisten, mit seinen fuenf Legionen eine der natuerlichen Entwicklung der Dinge zuwiderlaufende Restauration durchzusetzen vermocht. Pompeius’ Aufgabe war weit minder schwer. Er kam zurueck, nachdem er zur See und zu Lande seine verschiedenen Aufgaben vollstaendig und gewissenhaft geloest hatte. Er durfte erwarten, auf keine andere ernstliche Opposition zu treffen als auf die der verschiedenen extremen Parteien, von denen jede einzeln gar nichts vermochte und die, selbst verbuendet, immer nicht mehr waren als eine Koalition eben noch hitzig sich befehdender und innerlich gruendlich entzweiter Faktionen. Vollkommen ungeruestet waren sie ohne Heer und Haupt, ohne Organisation in Italien, ohne Rueckhalt in den Provinzen, vor allen Dingen ohne einen Feldherrn; es war in ihren Reihen kaum ein namhafter Militaer, geschweige denn ein Offizier, der es haette wagen duerfen, die Buerger zum Kampfe gegen Pompeius aufzurufen. Auch das durfte in Anschlag kommen, dass der jetzt seit siebzig Jahren rastlos flammende und an seiner eigenen Glut zehrende Vulkan der Revolution sichtlich ausbrannte und anfing, in sich selber zu erloeschen. Es war sehr zweifelhaft, ob es jetzt gelingen werde, die Italiker so fuer Parteiinteressen zu bewaffnen, wie noch Cinna und Carbo dies vermocht hatten. Wenn Pompeius zugriff, wie konnte es ihm fehlen, eine Staatsumwaelzung durchzusetzen, die in der organischen Entwicklung des roemischen Gemeinwesens mit einer gewissen Naturnotwendigkeit vorgezeichnet war?
Pompeius hatte den Moment erfasst, indem er die Mission nach dem Orient uebernahm; er schien fortfahren zu wollen. Im Herbste des Jahres 691 (63) traf Quintus Metellus Nepos aus dem Lager des Pompeius in der Hauptstadt ein und trat auf als Bewerber um das Tribunat, in der ausgesprochenen Absicht, als Volkstribun Pompeius das Konsulat fuer das Jahr 693 (61) und zunaechst durch speziellen Volksbeschluss die Fuehrung des Krieges gegen Catilina zu verschaffen. Die Aufregung in Rom war gewaltig. Es war nicht zu bezweifeln, dass Nepos im direkten oder indirekten Auftrag des Pompeius handelte; Pompeius’ Begehren, in Italien an der Spitze seiner asiatischen Legionen als Feldherr aufzutreten und daselbst die hoechste militaerische und die hoechste buergerliche Gewalt zugleich zu verwalten, ward aufgefasst als ein weiterer Schritt auf dem Wege zum Throne, Nepos’ Sendung als die halboffizielle Ankuendigung der Monarchie.
Es kam alles darauf an, wie die beiden grossen politischen Parteien zu diesen Eroeffnungen sich verhielten; ihre kuenftige Stellung und die Zukunft der Nation hingen davon ab. Die Aufnahme aber, die Nepos fand, war selbst wieder bestimmt durch das damalige Verhaeltnis der Parteien zu Pompeius, das sehr eigentuemlicher Art war. Als Feldherr der Demokratie war Pompeius nach dem Osten gegangen. Er hatte Ursache genug, mit Caesar und seinem Anhang unzufrieden zu sein, aber ein offener Bruch war nicht erfolgt. Es ist wahrscheinlich, dass Pompeius, der weit entfernt und mit andern Dingen beschaeftigt war, ueberdies der Gabe, sich politisch zu orientieren, durchaus entbehrte, den Umfang und den Zusammenhang der gegen ihn gesponnenen demokratischen Umtriebe damals wenigstens keineswegs durchschaute, vielleicht sogar in seiner hochmuetigen und kurzsichtigen Weise einen gewissen Stolz darein setzte, diese Maulwurfstaetigkeit zu ignorieren. Dazu kam, was bei einem Charakter von Pompeius’ Art sehr ins Gewicht fiel, dass die Demokratie den aeusseren Respekt gegen den grossen Mann nie aus den Augen gesetzt, ja eben jetzt (691 63), unaufgefordert wie er es liebte, ihm durch einen besonderen Volksschluss unerhoerte Ehren und Dekorationen gewaehrt hatte. Indes waere auch alles dies nicht gewesen, so lag es in Pompeius’ eigenem wohlverstandenen Interesse, sich wenigstens aeusserlich fortwaehrend zur Popularpartei zu halten; Demokratie und Monarchie stehen in so enger Wahlverwandtschaft, dass Pompeius, indem er nach der Krone griff, kaum anders konnte, als sich wie bisher den Vorfechter der Volksrechte nennen. Wie also persoenliche und politische Gruende, zusammenwirkten, um trotz allem Vorgefallenen Pompeius und die Fuehrer der Demokratie bei ihrer bisherigen Verbindung festzuhalten, so geschah auf der entgegengesetzten Seite nichts, um die Kluft auszufuellen, die ihn seit seinem Uebertritt in das Lager der Demokratie von seinen sullanischen Parteigenossen trennte. Sein persoenliches Zerwuerfnis mit Metellus und Lucullus uebertrug sich auf deren ausgedehnte und einflussreiche Koterien. Eine kleinliche, aber fuer einen so kleinlich zugeschnittenen Charakter eben ihrer Kleinlichkeit wegen um so tiefer erbitternde Opposition des Senats hatte ihn auf seiner ganzen Feldherrnlaufbahn begleitet. Er empfand es schmerzlich, dass der Senat nicht das geringste getan, um den ausserordentlichen Mann nach Verdienst, das heisst ausserordentlich zu ehren. Endlich ist es nicht aus der Acht zu lassen, dass die Aristokratie eben damals von ihrem frischen Siege berauscht, die Demokratie tief gedemuetigt war, und dass die Aristokratie von dem bocksteifen und halb naerrischen Cato, die Demokratie von dem schmiegsamen Meister der Intrige Caesar geleitet ward.
In diese Verhaeltnisse traf das Auftreten des von Pompeius gesandten Emissaers. Die Aristokratie betrachtete nicht bloss die Antraege, die derselbe zu Pompeius’ Gunsten ankuendigte, als eine Kriegserklaerung gegen die bestehende Verfassung, sondern behandelte sie auch oeffentlich als solche und gab sich nicht die mindeste Muehe, ihre Besorgnis und ihren Ingrimm zu verhehlen: in der ausgesprochenen Absicht, diese Antraege zu bekaempfen, liess sich Marcus Cato mit Nepos zugleich zum Volkstribun waehlen und wies Pompeius’ wiederholten Versuch, sich ihm persoenlich zu naehern, schroff zurueck. Es ist begreiflich, dass Nepos hiernach sich nicht veranlasst fand, die Aristokratie zu schonen, dagegen den Demokraten sich um so bereitwilliger anschloss, als diese, geschmeidig wie immer, in das Unvermeidliche sich fuegten und das Feldherrnamt in Italien wie das Konsulat lieber freiwillig zugestanden als es mit den Waffen sich abzwingen liessen. Das herzliche Einverstaendnis offenbarte sich bald. Nepos bekannte sich (Dezember 691 63) oeffentlich zu der demokratischen Auffassung der von der Senatsmajoritaet kuerzlich verfuegten Exekutionen als verfassungswidriger Justizmorde; und dass auch sein Herr und Meister sie nicht anders ansah, bewies sein bedeutsames Stillschweigen auf die voluminoese Rechtfertigungsschrift, die ihm Cicero uebersandt hatte. Andererseits war es der erste Akt, womit Caesar seine Praetur eroeffnete, dass er den Quintus Catulus wegen der bei dem Wiederaufbau des Kapitolinischen Tempels angeblich von ihm unterschlagenen Gelder zur Rechenschaft zog und die Vollendung des Tempels an Pompeius uebertrug. Es war das ein Meisterzug. Catulus baute an dem Tempel jetzt bereits im sechzehnten Jahr und schien gute Lust zu haben, als Oberaufseher der kapitolinischen Bauten wie zu leben so zu sterben; ein Angriff auf diesen, nur durch das Ansehen des vornehmen Beauftragten zugedeckten Missbrauch eines oeffentlichen Auftrags war der Sache nach vollkommen begruendet und in hohem Masse populaer. Indem aber zugleich dadurch Pompeius die Aussicht eroeffnet ward, an dieser stolzesten Stelle der ersten Stadt des Erdkreises den Namen des Catulus tilgen und den seinigen eingraben zu duerfen, ward ihm ebendas geboten, was ihn vor allem reizte und der Demokratie nicht schadete, ueberschwengliche, aber leere Ehre, und ward zugleich die Aristokratie, die doch ihren besten Mann unmoeglich fallen lassen konnte, auf die aergerlichste Weise mit Pompeius verwickelt.
Inzwischen hatte Nepos seine Pompeius betreffenden Antraege bei der Buergerschaft eingebracht. Am Tage der Abstimmung interzedierten Cato und sein Freund und Kollege Quintus Minucius. Als Nepos sich daran nicht kehrte und mit der Verlesung fortfuhr, kam es zu einem foermlichen Handgemenge: Cato und Minucius warfen sich ueber ihren Kollegen und zwangen ihn innezuhalten; eine bewaffnete Schar befreite ihn zwar und vertrieb die aristokratische Fraktion vom Markte; aber Cato und Minucius kamen wieder, nun gleichfalls von bewaffneten Haufen begleitet, und behaupteten schliesslich das Schlachtfeld fuer die Regierung. Durch diesen Sieg ihrer Bande ueber die des Gegners ermutigt, suspendierte der Senat den Tribun Nepos sowie den Praetor Caesar, der denselben bei der Einbringung des Gesetzes nach Kraeften unterstuetzt hatte, von ihren Aemtern; die Absetzung, die im Senat beantragt ward, wurde, mehr wohl wegen ihrer Verfassungs- als wegen ihrer Zweckwidrigkeit, von Cato verhindert. Caesar kehrte sich an den Beschluss nicht und fuhr in seinen Amtshandlungen fort, bis der Senat Gewalt gegen ihn brauchte. Sowie dies bekannt ward, erschien die Menge vor seinem Hause und stellte sich ihm zur Verfuegung; es haette nur von ihm abgehangen, den Strassenkampf zu beginnen oder wenigstens die von Metellus gestellten Antraege jetzt wiederaufzunehmen und Pompeius das von ihm gewuenschte Militaerkommando in Italien zu verschaffen; allein dies lag nicht in seinem Interesse, und so bewog er die Haufen, sich wieder zu zerstreuen, worauf der Senat die gegen ihn verhaengte Strafe zuruecknahm. Nepos selbst hatte sogleich nach seiner Suspension die Stadt verlassen und sich nach Asien eingeschifft, um Pompeius von dem Erfolg seiner Sendung Bericht zu erstatten. Pompeius hatte alle Ursache, mit der Wendung der Dinge zufrieden zu sein. Der Weg zum Thron ging nun einmal notwendig durch den Buergerkrieg; und diesen mit gutem Fug beginnen zu koennen dankte er Catos unverbesserlicher Verkehrtheit. Nach der rechtswidrigen Verurteilung der Anhaenger Catilinas, nach den unerhoerten Gewaltsamkeiten gegen den Volkstribun Metellus konnte Pompeius ihn fuehren zugleich als Verfechter der beiden Palladien der roemischen Gemeindefreiheit, des Berufungsrechts und der Unverletzlichkeit des Volkstribunats, gegen die Aristokratie und als Vorkaempfer der Ordnungspartei gegen die Catilinarische Bande. Es schien fast unmoeglich, dass Pompeius dies unterlassen und mit sehenden Augen sich zum zweitenmal in die peinliche Situation begeben werde, in die die Entlassung seiner Armee im Jahre 684 (70) ihn versetzt und aus der erst das Gabinische Gesetz ihn erloest hatte. Indes, wie nahe es ihm auch gelegt war, die weisse Binde um seine Stirn zu legen, wie sehr seine eigene Seele danach geluestete: als es galt, den Griff zu tun, versagten ihm abermals Herz und Hand. Dieser in allem, nur in seinen Anspruechen nicht, ganz gewoehnliche Mensch haette wohl gern ausserhalb des Gesetzes sich gestellt, wenn dies nur haette geschehen koennen, ohne den gesetzlichen Boden zu verlassen. Schon sein Zaudern in Asien liess dies ahnen. Er haette, wenn er gewollt, sehr wohl im Januar 692 (62) mit Flotte und Heer im Hafen von Brundisium eintreffen und Nepos hier empfangen koennen. Dass er den ganzen Winter 691/92 (63/62) in Asien saeumte, hatte zunaechst die nachteilige Folge, dass die Aristokratie, die natuerlich den Feldzug gegen Catilina nach Kraeften beschleunigte, inzwischen mit dessen Banden fertiggeworden war und damit der schicklichste Vorwand, die asiatischen Legionen in Italien zusammenzuhalten, hinwegfiel. Fuer einen Mann von Pompeius’ Art, der in Ermangelung des Glaubens an sich und an seinen Stern sich im oeffentlichen Leben aengstlich an das formale Recht anklammerte, und bei dem der Vorwand ungefaehr ebensoviel wog wie der Grund, fiel dieser Umstand schwer ins Gewicht. Er mochte sich ferner sagen, dass, selbst wenn er sein Heer entlasse, er dasselbe nicht voellig aus der Hand gebe und im Notfall doch noch eher als jedes andere Parteihaupt eine schlagfertige Armee aufzubringen vermoege; dass die Demokratie in unterwuerfiger Haltung seines Winkes gewaertig und mit dem widerspenstigen Senat auch ohne Soldaten fertig zu werden sei und was weiter sich von solchen Erwaegungen darbot, in denen gerade genug Wahres war, um sie dem, der sich selber betruegen wollte, plausibel erscheinen zu lassen. Den Anschlag gab natuerlich wiederum Pompeius’ eigenstes Naturell. Er gehoerte zu den Menschen, die wohl eines Verbrechens faehig sind, aber keiner Insurbordination; im guten wie im schlimmen Sinne war er durch und durch Soldat. Bedeutende Individualitaeten achten das Gesetz als die sittliche Notwendigkeit, gemeine als die hergebrachte alltaegliche Regel; ebendarum fesselt die militaerische Ordnung, in der mehr als irgendwo sonst das Gesetz als Gewohnheit auftritt, jeden nicht ganz in sich festen Menschen wie mit einem Zauberbann. Es ist oft beobachtet worden, dass der Soldat, auch wenn er den Entschluss gefasst hat, seinen Vorgesetzten den Gehorsam zu versagen, dennoch, wenn dieser Gehorsam gefordert wird, unwillkuerlich wieder in Reihe und Glied tritt; es war dies Gefuehl, das Lafayette und Dumouriez im letzten Augenblick vor dem Treuebruch schwanken und scheitern machte, und eben demselben ist auch Pompeius unterlegen. Im Herbst 692 (62) schiffte Pompeius nach Italien sich ein. Waehrend in der Hauptstadt alles sich bereitete, den neuen Monarchen zu empfangen, kam der Bericht, dass Pompeius, kaum in Brundisium gelandet, seine Legionen aufgeloest und mit geringem Gefolge die Reise nach der Hauptstadt angetreten habe. Wenn es ein Glueck ist, eine Krone muehelos zu gewinnen, so hat das Glueck nie mehr fuer einen Sterblichen getan, als es fuer Pompeius tat; aber an den Mutlosen verschwenden die Goetter alle Gunst und alle Gabe umsonst. Die Parteien atmeten auf. Zum zweiten Male hatte Pompeius abgedankt; die schon ueberwundenen Mitbewerber konnten abermals den Wettlauf beginnen, wobei wohl das wunderlichste war, dass in diesem Pompeius wieder mitlief. Im Januar 693 (61) kam er nach Rom. Seine Stellung war schief und schwankte so unklar zwischen den Parteien, dass man ihm den Spottnamen Gnaeus Cicero verlieh. Er hatte es eben mit allen verdorben. Die Anarchisten sahen in ihm einen Widersacher, die Demokraten einen unbequemen Freund, Marcus Crassus einen Nebenbuhler, die vermoegende Klasse einen unzuverlaessigen Beschuetzer, die Aristokratie einen erklaerten Feind ^1. Er war wohl immer noch der maechtigste Mann im Staat; sein durch ganz Italien zerstreuter militaerischer Anhang, sein Einfluss in den Provinzen, namentlich den oestlichen, sein militaerischer Ruf, sein ungeheurer Reichtum gaben ihm ein Gewicht wie es kein anderer hatte; aber statt des begeisterten Empfanges, auf den er gezaehlt hatte, war die Aufnahme, die er fand, mehr als kuehl, und noch kuehler behandelte man die Forderungen, die er stellte. Er begehrte fuer sich, wie er schon durch Nepos hatte ankuendigen lassen, das zweite Konsulat, ausserdem natuerlich die Bestaetigung der vor. ihm im Osten getroffenen Anordnungen und die Erfuellung des seinen Soldaten gegebenen Versprechens, sie mit Laendereien auszustatten. Hiergegen erhob sich im Senat eine systematische Opposition, zu der die persoenliche Erbitterung des Lucullus und des Metellus Creticus, der alte Groll des Crassus und Catos gewissenhafte Torheit die hauptsaechlichsten Elemente hergaben. Das gewuenschte zweite Konsulat ward sofort und unverbluemt verweigert. Gleich die erste Bitte, die der heimkehrende Feldherr an den Senat richtete, die Wahl der Konsuln fuer 693 (61) bis nach seinem Eintreffen in der Hauptstadt aufzuschieben, war ihm abgeschlagen worden; viel weniger war daran zu denken, die erforderliche Dispensation von dem Gesetze Sullas ueber die Wiederwahl vom Senat zu erlangen. Fuer die in den oestlichen Provinzen von ihm getroffenen Anordnungen begehrte Pompeius die Bestaetigung natuerlich im ganzen; Lucullus setzte es durch, dass ueber jede Verfuegung besonders verhandelt und abgestimmt ward, womit fuer endlose Trakasserien und eine Menge Niederlagen im einzelnen das Feld eroeffnet war. Das Versprechen einer Landschenkung an die Soldaten der asiatischen Armee ward vom Senat wohl im allgemeinen ratifiziert, jedoch zugleich ausgedehnt auf die kretischen Legionen des Metellus und, was schlimmer war, es wurde nicht ausgefuehrt, da die Gemeindekasse leer und der Senat nicht gemeint war, die Domaenen fuer diesen Zweck anzugreifen. Pompeius, daran verzweifelnd, der zaehen und tueckischen Opposition des Rates Herr zu werden, wandte sich an die Buergerschaft. Allein auf diesem Gebiet verstand er noch weniger sich zu bewegen. Die demokratischen Fuehrer, obwohl sie ihm nicht offen entgegentraten, hatten doch auch durchaus keine Ursache, seine Interessen zu den ihrigen zu machen und hielten sich beiseite. Pompeius’ eigene Werkzeuge, wie zum Beispiel die durch seinen Einfloss und zum Teil durch sein Geld gewaehlten Konsuln Marcus Pupius Piso 693 (61) und Lucius Afranius 694 (60), erwiesen sich als ungeschickt und unbrauchbar. Als endlich durch den Volkstribun Lucius Flavius in Form eines allgemeinen Ackergesetzes die Landanweisung fuer Pompeius’ alte Soldaten an die Buergerschaft gebracht :ward, blieb der von den Demokraten nicht unterstuetzte, von den Aristokraten offen bekaempfte Antrag in der Minoritaet (Anfang 694 60). Fast demuetig buhlte der hochgestellte Feldherr jetzt um die Gunst der Massen, wie denn auf seinem Antrieb durch ein von dem Praetor Metellus Nepos eingebrachtes Gesetz die italischen Zoelle abgeschafft wanden (694 60). Aber er spielte den Demagogen ohne Geschick und ohne Glueck; sein Ansehen litt darunter, und was er wollte, erreichte er nicht. Er hatte sich vollstaendig festgezogen. Einer seiner Gegner fusst seine damalige politische Stellung dahin zusammen, dass er bemueht sei, “seinen gestickten Triumphalmantel schweigend zu konservieren”. Es blieb ihm in der Tat nichts uebrig, als sich zu aergern.
———————————————– ^1 Der Eindruck der ersten Ansprache, die Pompeius nach seiner Rueckkehr an die Buergerschaft richtete, wird von Cicero (Art. 1, 14) so geschildert: prima contio Pornpei non iucunda miseris, inanis improbis, beatis non grata, bonis non gravis;
———————————————– Da bot sich eine neue Kombination dar. Der Fuehrer der demokratischem Partei hatte die politische Windstille, die zunaechst auf den Ruecktritt des bisherigen Machthabers gefolgt war, in seinem Interesse taetig benutzt. Als Pompeius aus Asien zurueckkam, war Caesar wenig mehr gewesen als was auch Catilina war: der Chef einer fast zu einem Verschwoererklub eingeschwundenen politischen Partei und ein bankrotter Mann. Seitdem aber hatte er nach verwalteter Praetur (692 62) die Statthalterschaft des Jenseitigen Spanien uebernommen und dadurch Mittel gefunden, teils seiner Schulden sich zu entledigen; teils zu seinem militaerischen Ruf den Grund zu legen. Sein alter Freund und Bundesgenosse Crassus hatte durch die Hoffnung, den. Rueckhalt gegen Pompeius, den er an Piso verloren, jetzt an Caesar wiederzufinden, sich bestimmen lassen, ihn noch vor seinem Abgang in die Provinz von dem drueckendsten Teil seiner Schuldenlast zu befreien. Er selbst hatte den kurzen Aufenthalt daselbst energisch benutzt. Im Jahre 694 (60) mit gefuellten Kassen und als Imperator mit wohlgegruendeten Anspruechen auf den Triumph aus Spanien zurueckgekehrt, trat er fuer das folgende Jahr als Bewerber um das Konsulat auf, um dessentwillen er, da der Senat ihm die Erlaubnis, abwesend sich zu der Konsulwahl zu melden, abschlug, die Ehre des Triumphes unbedenklich darangab. Seit Jahren hatte die Demokratie danach gerungen, einen der Ihrigen in den Besitz des hoechsten Amtes zu bringen, um auf dieser Bruecke zu einer eigenen militaerischen Macht zu gelangen. Laengst war es ja den Einsichtigen aller Farben klar geworden, dass der Parteienstreit nicht durch buergerlichen Kampf, sondern nur noch durch Militaermacht entschieden werden koenne; der Verlauf aber der Koalition zwischen der Demokratie und den maechtigen Militaerchefs, durch die der Senatsherrschaft ein Ende gemacht worden war, zeigte mit unerbittlicher Schaerfe, dass jede solche Allianz schliesslich auf eine Unterordnung der buergerlichen unter die militaerischen Elemente hinauslief und dass die Volkspartei, wenn sie wirklich herrschen wollte, nicht mit ihr eigentlich fremden, ja feindlichen Generalen sich verbuenden, sondern ihre Fuehrer selbst zu Generalen machen muesse. Die dahin zielenden Versuche, Catilinas Wahl zum Konsul durchzusetzen, in Spanien oder Aegypten einen militaerischen Rueckhalt zu gewinnen, waren gescheitert; jetzt bot sich ihr die Moeglichkeit, ihrem bedeutendsten Manne das Konsulat und die Konsularprovinz auf dem gewoehnlichen, verfassungsmaessigen Wege zu verschaffen und durch Begruendung, wenn man so sagen darf, einer demokratischen Hausmacht sich von dem zweifelhaften und gefaehrlichen Bundesgenossen Pompeius unabhaengig zu machen. Aber je mehr der Demokratie daran gelegen sein musste, sich diese Bahn zu eroeffnen, die ihr nicht so sehr die guenstigste als die einzige Aussicht auf ernstliche Erfolge darbot, desto gewisser konnte sie dabei auf den entschlossenen Widerstand ihrer politischen Gegner zaehlen. Es kam darauf an, wen sie hierbei sich gegenueber fand. Die Aristokratie vereinzelt war nicht furchtbar; aber es hatte doch soeben in der Catilinarischen Angelegenheit sich herausgestellt, dass sie da allerdings noch etwas vermochte, wo sie von den Maennern der materiellen Interessen und von den Anhaengern des Pompeius mehr oder minder offen unterstuetzt ward. Sie hatte Catilinas Bewerbung um das Konsulat mehrmals vereitelt, und dass sie das gleiche gegen Caesar versuchen werde, war gewiss genug. Aber wenn auch vielleicht Caesar ihr zum Trotze gewaehlt ward, so reichte die Wahl allein nicht aus. Er bedurfte mindestens einige Jahre ungestoerter Wirksamkeit ausserhalb Italiens, um eine feste militaerische Stellung zu gewinnen, und sicherlich liess die Nobilitaet kein Mittel unversucht, um waehrend dieser Vorbereitungszeit seine Plaene zu durchkreuzen. Der Gedanke lag nahe, ob es nicht gelingen koenne, die Aristokratie wieder, wie im Jahre 683/84 (71 /70) zu isolieren und zwischen den Demokraten nebst ihrem Bundesgenossen Crassus einer- und Pompeius und der hohen Finanz andererseits ein auf gemeinschaftlichen Vorteil fest begruendetes Buendnis aufzurichten. Fuer Pompeius war ein solches allerdings ein politischer Selbstmord. Sein bisheriges Gewicht im Staate beruhte darauf, dass er das einzige Parteihaupt war, das zugleich ueber Legionen, wenn auch jetzt aufgeloeste, doch immer noch in einem gewissen Masse verfuegte. Der Plan der Demokratie war ebendarauf gerichtet, ihn dieses Uebergewichtes zu berauben und ihm in ihrem eigenen Haupt einen militaerischen Nebenbuhler zur Seite zu stellen. Nimmermehr durfte er hierauf eingehen, am allerwenigsten aber einem Manne wie Caesar, der schon als blosser politischer Agitator ihm genug zu schaffen gemacht und soeben in Spanien die glaenzendsten Beweise auch militaerischer Kapazitaet gegeben hatte, selber zu einer Oberfeldherrnstelle verhelfen. Allein auf der anderen Seite war, infolge der schikanoesen Opposition des Senats und der Gleichgueltigkeit der Menge fuer Pompeius und Pompeius’ Wuensche, seine Stellung, namentlich seinen alten Soldaten gegenueber, so peinlich und so demuetigend geworden, dass man bei seinem Charakter wohl erwarten konnte, um den Preis der Erloesung aus dieser unbequemen Lage ihn fuer eine solche Koalition zu gewinnen. Was aber die sogenannte Ritterpartei anlangt, so fand diese ueberall da sich ein, wo die Macht war, und es verstand sich von selbst, dass sie nicht lange auf sich werde warten lassen, wenn sie Pompeius und die Demokratie aufs neue ernstlich sich verbuenden sah. Es kam hinzu, dass wegen Catos uebrigens sehr loeblicher Strenge gegen die Steuerpaechter die hohe Finanz eben jetzt wieder mit dem Senat in heftigem Hader lag. So ward im Sommer 694 (60) die zweite Koalition abgeschlossen. Caesar liess sich das Konsulat fuer das folgende Jahr und demnaechst die Statthalterschaft zusichern; Pompeius ward die Ratifikation seiner im Osten getroffenen Verfuegungen und Anweisung von Laendereien an die Soldaten der asiatischen Armee zugesagt; der Ritterschaft versprach Caesar gleichfalls das, was der Senat verweigert hatte, ihr durch die Buergerschaft zu verschaffen; Crassus endlich, der unvermeidliche, durfte wenigstens dem Bunde sich anschliessen, freilich ohne fuer den Beitritt, den er nicht verweigern konnte, bestimmte Zusagen zu erhalten. Es waren genau dieselben Elemente, ja dieselben Personen, die im Herbst 683 (71) und die im Sommer 684 (70) den Bund miteinander schlossen; aber wie so ganz anders standen doch damals und jetzt die Parteien! Damals war die Demokratie nichts als eine politische Partei, ihre Verbuendeten siegreiche, an der Spitze ihrer Armeen stehende Feldherren; jetzt war der Fuehrer der Demokraten selber ein sieggekroenter, von grossartigen militaerischen Entwuerfen erfuellter Imperator, die Bundesgenossen gewesene Generale ohne Armee. Damals siegte die Demokratie in Prinzipienfragen und raeumte um diesen Preis die hoechsten Staatsaemter ihren beiden Verbuendeten ein; jetzt war sie praktischer geworden und nahm die hoechste buergerliche und militaerische Gewalt fuer sich selber, wogegen nur in untergeordneten Dingen den Bundesgenossen Konzessionen gemacht und, bezeichnend genug, nicht einmal Pompeius’ alte Forderung eines zweiten Konsulats beruecksichtigt wurde. Damals gab sich die Demokratie ihren Verbuendeten hin; jetzt mussten diese sich ihr anvertrauen. Alle Verhaeltnisse sind vollstaendig veraendert, am meisten jedoch der Charakter der Demokratie selbst. Wohl hatte dieselbe, seit sie ueberhaupt war, im innersten Kern ein monarchisches Element in sich getragen; allein das Verfassungsideal, wie es ihren besten Koepfen in mehr oder minder deutlichen Umrissen vorschwebte, blieb doch immer ein buergerliches Gemeinwesen, eine perikleische Staatsordnung, in der die Macht des Fuersten darauf beruhte, dass er die Buergerschaft in edelster und vollkommenster Weise vertrat und der vollkommenste und edelste Teil der Buergschaft ihren rechten Vertrauensmann in ihm erkannte. Auch Caesar ist von solchen Anschauungen ausgegangen; aber es waren nun einmal Ideale, die wohl auf die Realitaeten einwirken, aber nicht geradezu realisiert werden konnten. Weder die einfache buergerliche Gewalt, wie Gaius Gracchus sie besessen, noch die Bewaffnung der demokratischen Partei, wie sie Cinna, freilich in sehr unzulaenglicher Art, versucht hatte, vermochten in dem roemischen Gemeinwesen als dauerndes Schwergewicht sich zu behaupten; die nicht fuer eine Partei, sondern fuer einen Feldherrn fechtende Heeresmaschine, die rohe Macht der Condottieri zeigte sich, nachdem sie zuerst im Dienste der Restauration auf den Schauplatz getreten war, bald allen politischen Parteien unbedingt ueberlegen. Auch Caesar musste im praktischen Parteitreiben hiervon sich ueberzeugen und also reifte in ihm der verhaengnisvolle Entschluss, diese Heeresmaschine selbst seinen Idealen dienstbar zu machen und das Gemeinwesen, wie er es im Sinne trug, durch Condottiergewalt aufzurichten. In dieser Absicht schloss er im Jahre 683 (71) den Bund mit den Generalen der Gegenpartei, welcher, ungeachtet dieselben das demokratische Programm akzeptiert hatten, doch die Demokratie und Caesar selbst an den Rand des Unterganges fuehrte. In der gleichen Absicht trat elf Jahre spaeter er selber als Condottiere auf. Es geschah in beiden Faellen mit einer gewissen Naivitaet, mit dem guten Glauben an die Moeglichkeit, ein freies Gemeinwesen wo nicht durch fremde, doch durch den eigenen Saebel begruenden zu koennen. Man sieht es ohne Muehe ein, dass dieser Glaube trog und dass niemand den boesen Geist zum Diener nimmt, ohne ihm selbst zum Knecht zu werden; aber die groessten Maenner sind nicht die, welche am wenigsten irren. Wenn noch nach Jahrtausenden wir ehrfurchtsvoll uns neigen vor denn, was Caesar gewollt und getan hat, so liegt die Ursache nicht darin, dass er eine Krone begehrt und gewonnen hat, was an sich so wenig etwas Grosses ist wie die Krone selbst, sondern darin, dass sein maechtiges Ideal: eines freien Gemeinwesens unter einem Herrscher – ihn nie verlassen und auch als Monarchen ihn davor bewahrt hat, in das gemeine Koenigtum zu versinken.
Ohne Schwierigkeit ward von den vereinigten Parteien Caesars Wahl zum Konsul fuer das Jahr 695 (59) durchgesetzt. Die Aristokratie musste zufrieden sein, durch einen selbst in dieser Zeit tiefster Korruption Aufsehen erregenden Stimmenkauf, wofuer der ganze Herrenstand die Mittel zusammenschoss, ihm in der Person des Marcus Bibulus einen Kollegen zuzugesellen, dessen bornierter Starrsinn in ihren Kreisen als konservative Energie betrachtet ward und an dessen gutem Willen wenigstens es nicht lag, wenn die vornehmen Herren ihre patriotischen Auslagen nicht wieder herausbekamen. Als Konsul brachte Caesar zunaechst die Begehren seiner Verbuendeten zur Verhandlung, unter denen die Landanweisung an die Veteranen des asiatischen Heeres bei weitem das wichtigste war. Das zu diesem Ende von Caesar entworfene Ackergesetz hielt im allgemeinen fest an den Grundzuegen, wie sie der das Jahr zuvor in Pompeius’ Auftrag eingebrachte, aber gescheiterte Gesetzesentwurf aufgestellt hatte. Zur Verteilung ward nur das italische Domanialland bestimmt, das heisst wesentlich das Gebiet von Capua, und, wenn dies nicht ausreichen sollte, anderer italischer Grundbesitz, der aus dem Ertrage der neuen oestlichen Provinzen zu dem in den zensorischen Listen verzeichneten Taxationswert angekauft werden sollte; alle bestehenden Eigentums- und Erbbesitzrechte blieben also unangetastet. Die einzelnen Parzellen waren klein. Die Landempfaenger sollten arme Buerger, Vaeter von wenigstens drei Kindern sein; der bedenkliche Grundsatz, dass der geleistete Militaerdienst Anspruch auf Grundbesitz gebe, ward nicht aufgestellt, sondern es wurden nur, wie es billig und zu allen Zeiten geschehen war, die alten Soldaten sowie nicht minder die auszuweisenden Zeitpaechter den Landausteilern vorzugsweise zur Beruecksichtigung empfohlen. Die Ausfuehrung ward einer Kommission von zwanzig Maennern uebertragen, in die Caesar bestimmt erklaerte, sich selber nicht waehlen lassen zu wollen. Die Opposition hatte gegen diesen Vorschlag einen schweren Stand. Es liess sich vernuenftigerweise nicht leugnen, dass die Staatsfinanzen nach Einrichtung der Provinzen Pontus und Syrien imstande sein mussten, auf die kampanischen Pachtgelder zu verzichten; dass es unverantwortlich war, einen der schoensten und eben zum Kleinbesitz vorzueglich geeigneten Distrikt Italiens dem Privatverkehr zu entziehen; dass es endlich ebenso ungerecht wie laecherlich war, noch jetzt nach der Erstreckung des Buergerrechts auf ganz Italien der Ortschaft Capua die Munizipalrechte vorzuenthalten. Der ganze Vorschlag trug den Stempel der Maessigung, der Ehrlichkeit und der Solidaritaet, womit sehr geschickt der demokratische Parteicharakter verbunden war; denn im wesentlichen lief derselbe doch hinaus auf die Wiederherstellung der in der marianischen Zeit gegruendeten und von Sulla wiederaufgehobenen capuanischen Kolonie. Auch in der Form beobachtete Caesar jede moegliche Ruecksicht. Er legte den Entwurf des Ackergesetzes, sowie zugleich den Antrag, die von Pompeius im Osten erlassenen Verfuegungen in Bausch und Bogen zu ratifizieren und die Petition der Steuerpaechter um Nachlass eines Drittels der Pachtsummen, zunaechst dem Senat zur Begutachtung vor und erklaerte sich bereit, Abaenderungsvorschlaege entgegenzunehmen und zu diskutieren. Das Kollegium hatte jetzt Gelegenheit, sich zu ueberzeugen, wie toericht es gehandelt hatte, durch Verweigerung dieser Begehren Pompeius und die Ritterpartei dem Gegner in die Arme zu treiben. Vielleicht war es das stille Gefuehl hiervon, das die hochgeborenen Herren zu dem lautesten und mit dem gehaltenen Auftreten Caesars uebel kontrastierenden Widerbellen trieb. Das Ackergesetz ward von ihnen einfach und selbst ohne Diskussion zurueckgewiesen. Der Beschluss ueber Pompeius’ Einrichtungen in Asien fand ebensowenig Gnade vor ihren Augen. Den Antrag hinsichtlich der Steuerpaechter versuchte Cato nach der unloeblichen Sitte des roemischen Parlamentarismus totzusprechen, das heisst bis zu der gesetzlichen Schlussstunde der Sitzung seine Rede fortzuspinnen; als Caesar Miene machte, den stoerrigen Mann verhaften zu lassen, ward schliesslich auch dieser Antrag verworfen. Natuerlich gingen nun saemtliche Antraege an die Buergerschaft. Ohne sich weit von der Wahrheit zu entfernen, konnte Caesar der Menge sagen, dass der Senat die vernuenftigsten und notwendigsten, in der achtungsvollsten Form an ihn gebrachten Vorschlaege, bloss weil sie von dem demokratischen Konsul kamen, schnoede zurueckgewiesen habe. Wenn er hinzufuegte, dass die Aristokraten ein Komplott gesponnen haetten, um die Verwerfung der Antraege zu bewirken, und die Buergerschaft, namentlich Pompeius selbst und dessen alte Soldaten, aufforderte, gegen List und Gewalt ihm beizustehen, so war auch dies keineswegs aus der Luft gegriffen. Die Aristokratie, voran der eigensinnige Schwachkopf Bibulus und der standhafte Prinzipiennarr Cato, hatte in der Tat vor, die Sache bis zu offenbarer Gewalt zu treiben. Pompeius, von Caesar veranlasst, sich ueber seine Stellung zu der obschwebenden Frage auszusprechen, erklaerte unumwunden, wie es sonst seine Art nicht war, dass, wenn jemand wagen sollte, das Schwert zu zuecken, auch er nach dem seinigen greifen und dann den Schild nicht zu Hause lassen werde; ebenso sprach Crassus sich aus. Pompeius’ alte Soldaten wurden angewiesen, am Tage der Abstimmung, die ja zunaechst sie anging, zahlreich mit Waffen unter den Kleidern auf dem Stimmplatz zu erscheinen. Die Nobilitaet liess dennoch kein Mittel unversucht, um die Antraege Caesars zu vereiteln. An jedem Tage, wo Caesar vor dem Volke auftrat, stellte sein Kollege Bibulus die bekannten politischen Wetterbeobachtungen an, die alle oeffentlichen Geschaefte unterbrachen; Caesar kuemmerte sich um den Himmel nicht, sondern fuhr fort, seine irdischen Geschaefte zu betreiben. Die tribunizische Interzession ward eingelegt; Caesar begnuegte sich, sie nicht zu beachten. Bibulus und Cato sprangen auf die Rednertribuene, harangierten die Menge und veranlassten den gewoehnlichen Krawall; Caesar liess sie durch Gerichtsdiener vom Markte hinwegfuehren und uebrigens dafuer sorgen, dass ihnen kein Leides geschah – es lag auch in seinem Interesse, dass die politische Komoedie das blieb, was sie war. Alles Schikanierens und alles Folterns der Nobilitaet ungeachtet, wurden das Ackergesetz, die Bestaetigung der asiatischen Organisationen und der Nachlass fuer die Steuerpaechter von der Buergerschaft angenommen, die Zwanzigerkommission, an ihrer Spitze Pompeius und Crassus, erwaehlt und in ihr Amt eingesetzt; mit allen ihren Anstrengungen hatte die Aristokratie nichts weiter erreicht, als dass ihre blinde und gehaessige Widersetzlichkeit die Bande der Koalition noch fester gezogen und ihre Energie, deren sie bald bei. wichtigeren Dingen beduerfen sollte, an diesen im Grunde gleichgueltigen Angelegenheiten sich erschoepft hatte. Man beglueckwuenschte sich untereinander ueber den bewiesenen Heldenmut; dass Bibulus erklaert hatte, lieber sterben als weichen zu wollen, dass Cato noch in den Haenden der Buettel fortgefahren hatte zu perorieren, waren grosse patriotische Taten; uebrigens ergab man sich in sein Schicksal. Der Konsul Bibulus schloss sich fuer den noch uebrigen Teil des Jahres in sein Haus ein, wobei er zugleich durch oeffentlichen Anschlag bekannt machte, dass er die fromme Absicht habe, an allen in diesem Jahr zu Volksversammlungen geeigneten Tagen nach Himmelszeichen zu spaehen. Seine Kollegen bewunderten wieder den grossen Mann, der, gleich wie Ennius von dem alten Fabius gesagt, “den Staat durch Zaudern errette”, und taten wie er; die meisten derselben, darunter Cato, erschienen nicht mehr im Senat und halfen innerhalb ihrer vier Waende ihrem Konsul sich aergern, dass der politischen Astronomie zum Trotz die Weltgeschichte weiterging. Dem Publikum erschien diese Passivitaet des Konsuls sowie der Aristokratie ueberhaupt wie billig als politische Abdikation; und die Koalition war natuerlich sehr wohl damit zufrieden, dass man sie die weiteren Schritte fast ungestoert tun liess. Der wichtigste darunter war die Regulierung der kuenftigen Stellung Caesars. Verfassungsmaessig lag es dem Senat ob, die Kompetenzen des zweiten konsularischen Amtsjahrs nach vor der Wahl der Konsuln festzustellen; demgemaess hatte er denn auch, in Voraussicht der Wahl Caesars, dazu fuer 696 (58) zwei Provinzen ausersehen, in denen der Statthalter nichts anderes vorzunehmen fand als Strassenbauten und dergleichen nuetzliche Dinge mehr. Natuerlich konnte es nicht dabei bleiben; es war unter den Verbuendeten ausgemacht, dass Caesar ein ausserordentliches nach dem Muster der Gabinisch-Manilischen Gesetze zugeschnittenes Kommando durch Volksschluss erhalten solle. Caesar indes hatte oeffentlich erklaert, keinen Antrag zu seinen eigenen Gunsten einbringen zu wollen; der Volkstribun Publius Vatinius uebernahm es also, den Antrag bei der Buergerschaft zu stellen, die natuerlich unbedingt gehorchte. Caesar erhielt dadurch die Statthalterschaft des cisalpinischen Galliens und den Oberbefehl der drei daselbst stehenden, schon im Grenzkrieg unter Lucius Afranius erprobten Legionen, ferner propraetorischen Rang fuer seine Adjutanten, wie die Pompeianischen ihn gehabt hatten; auf fuenf Jahre hinaus, auf laengere Zeit, als je frueher ein ueberhaupt auf bestimmte Zeit beschraenkter Feldherr bestellt worden war, ward dies Amt ihm gesichert. Den Kern seiner Statthalterschaft bildeten die Transpadaner, seit Jahren schon, in Hoffnung auf das Buergerrecht, die Klienten der demokratischen Partei in Rom und insbesondere Caesars. Sein Sprengel erstreckte sich suedlich bis zum Arnus und zum Rubico und schloss Luca und Ravenna ein. Nachtraeglich ward dann noch die Provinz Narbo mit der einen daselbst befindlichen Legion zu Caesars Amtsbezirk hinzugefuegt, was auf Pompeius’ Antrag der Senat beschloss, um wenigstens nicht auch dies Kommando durch ausserordentlichen Buergerschaftsbeschluss auf Caesar uebergehen zu sehen. Man hatte damit, was man wollte. Da verfassungsmaessig in dem eigentlichen Italien keine Truppen stehen durften, so beherrschte der Kommandant der norditalischen und gallischen Legionen auf die naechsten fuenf Jahre zugleich Italien und Rom; und wer auf fuenf Jahre, ist auch Herr auf Lebenszeit. Caesars Konsulat hatte seinen Zweck erreicht. Es versteht sich, dass die neuen Machthaber nebenbei nicht versaeumten, die Menge durch Spiele und Lustbarkeiten aller Art bei guter Laune zu erhalten, und dass sie jede Gelegenheit ergriffen, ihre Kasse zu fuellen; wie denn zum Beispiel dem Koenig von Aegypten der Volksschluss, der ihn als legitimen Herrscher anerkannte, von der Koalition um hohen Preis verkauft ward, und ebenso andere Dynasten und Gemeinden Freibriefe und Privilegien bei dieser Gelegenheit erwarben. Auch die Dauerhaftigkeit der getroffenen Einrichtungen schien hinlaenglich gesichert. Das Konsulat ward wenigstens fuer das naechste Jahr sicheren Haenden anvertraut. Das Publikum glaubte anfangs, dass es Pompeius und Crassus selber bestimmt sei; die Machthaber zogen es indes vor, zwei untergeordnete, aber zuverlaessige Maenner ihrer Partei, Aulus Gabinius, den besten unter Pompeius’ Adjutanten, und Lucius Piso, der minder bedeutend, aber Caesars Schwiegervater war, fuer 696 (58) zu Konsuln waehlen zu lassen. Pompeius uebernahm es persoenlich, Italien zu bewachen, wo er an der Spitze der Zwanzigerkommission die Ausfuehrung des Ackergesetzes betrieb und gegen 20000 Buerger, grossenteils alte Soldaten aus seiner Armee, im Gebiete von Capua mit Grundbesitz ausstattete; als Rueckhalt gegen die hauptstaedtische Opposition dienten ihm Caesars norditalische Legionen. Auf einen Bruch unter den Machthabern selbst war zunaechst wenigstens keine Aussicht. Die von Caesar als Konsul erlassenen Gesetze, an deren Aufrechterhaltung Pompeius wenigstens ebensoviel gelegen war als Caesar, verbuergten die Fortdauer der Spaltung zwischen Pompeius und der Aristokratie, deren Spitzen, namentlich Cato, fortfuhren, die Gesetze als nichtig zu behandeln, und damit den Fortbestand der Koalition. Es kam hinzu, dass auch die persoenlichen Bande zwischen ihren Haeuptern sich enger zusammenzogen. Caesar hatte seinen Verbuendeten redlich und treulich Wort gehalten, ohne sie in dem Versprochenen zu beknappen oder zu schikanieren, und namentlich das in Pompeius’ Interesse beantragte Ackergesetz voellig wie seine eigene Sache mit Gewandtheit und Energie durchgefochten; Pompeius war nicht unempfaenglich fuer rechtliches Verhalten und gute Treue und wohlwollend gestimmt gegen denjenigen, der ihm ueber die seit drei Jahren gespielte armselige Petentenrolle mit einem Schlag hinweggeholfen hatte. Der haeufige und vertraute Verkehr mit einem Manne von der unwiderstehlichen Liebenswuerdigkeit Caesars tat das uebrige, um den Bund der Interessen in einen Freundschaftsbund umzugestalten. Das Ergebnis und das Unterpfand dieser Freundschaft, freilich zugleich auch eine oeffentliche, schwer misszuverstehende Ankuendigung der neubegruendeten Gesamtherrschaft, war die Ehe, die Pompeius mit Caesars einziger, dreiundzwanzigjaehriger Tochter einging. Julia, die die Anmut ihres Vaters geerbt hatte, lebte mit ihrem um das doppelte aelteren Gemahl in der gluecklichsten Haeuslichkeit, und die nach so vielen Noeten und Krisen Ruhe und Ordnung herbeisehnende Buergerschaft sah in diesem Ehebuendnis die Gewaehr einer friedlichen und gedeihlichen Zukunft.
Je fester und enger also das Buendnis zwischen Pompeius und Caesar sich knuepfte, desto hoffnungsloser gestaltete sich die Sache der Aristokratie. Sie fuehlte das Schwert ueber ihrem Haupte schweben und kannte Caesar hinlaenglich, um nicht zu bezweifeln, dass er, wenn noetig, es unbedenklich brauchen werde. “Von allen Seiten”, schrieb einer von ihnen, “stehen wir im Schach; schon haben wir aus Furcht vor dem Tode oder vor der Verbannung auf die ‘Freiheit’ verzichtet; jeder seufzt, zu reden wagt keiner”. Mehr konnten die Verbuendeten nicht verlangen. Aber wenn auch die Majoritaet der Aristokratie in dieser wuenschenswerten Stimmung sich befand, so fehlte es doch natuerlich in dieser Partei auch nicht an Heissspornen. Kaum hatte Caesar das Konsulat niedergelegt, als einige der hitzigsten Aristokraten, Lucius Domitius und Gaius Memmius, im vollen Senat den Antrag stellten, die Julischen Gesetze zu kassieren. Es war das freilich nichts als eine Torheit, die nur zum Vorteil der Koalition ausschlug; denn da Caesar nun selbst darauf bestand, dass der Senat die Gueltigkeit der angefochtenen Gesetze untersuchen moege, konnte dieser nicht anders, als deren Legalitaet foermlich anerkennen. Allein begreiflicherweise fanden dennoch die Machthaber hierin eine neue Aufforderung, an einigen der namhaftesten und vorlautesten Opponenten ein Exempel zu statuieren, und dadurch sich zu versichern, dass die uebrige Masse bei jenem zweckmaessigen Seufzen und Schweigen beharre. Anfangs hatte man gehofft, dass die Klausel des Ackergesetzes, welche wie ueblich den Eid auf das neue Gesetz von den saemtlichen Senatoren bei Verlust ihrer politischen Rechte forderte, die heftigsten Widersacher bestimmen werde, nach dem Vorgange des Metellus Numidicus sich durch die Eidverweigerung selber zu verbannen. Allein so gefaellig erwiesen sich dieselben doch nicht; selbst der gestrenge Cato bequemte sich zu schwoeren, und seine Sanchos folgten ihm nach. Ein zweiter wenig ehrbarer Versuch, die Haeupter der Aristokratie wegen eines angeblich gegen Pompeius gesponnenen Mordanschlags mit Kriminalanklagen zu bedrohen und dadurch sie in die Verbannung zu treiben, ward durch die Unfaehigkeit der Werkzeuge vereitelt; der Denunziant, ein gewisser Vettius, uebertrieb und widersprach sich so arg und der Tribun Vatinius, der die unsaubere Maschine dirigierte, zeigte sein Einverstaendnis mit jenem Vettius so deutlich, dass man es geraten fand, den letzteren im Gefaengnis zu erdrosseln und die ganze Sache fallen zu lassen. Indes hatte man bei dieser Gelegenheit von der vollstaendigen Aufloesung der Aristokratie und der grenzenlosen Angst der vornehmen Herren sich sattsam ueberzeugt; selbst ein Mann wie Lucius Lucullus hatte sich persoenlich Caesar zu Fuessen geworfen und oeffentlich erklaert, dass er seines hohen Alters wegen sich genoetigt sehe, vom oeffentlichen Leben zurueckzutreten. Man liess sich denn endlich an einigen wenigen Opfern genuegen. Hauptsaechlich galt es Cato zu entfernen, welcher seiner Ueberzeugung von der Nichtigkeit der saemtlichen Julischen Gesetze keinen Hehl hatte, und der Mann war so, wie er dachte zu handeln. Ein solcher Mann war freilich Marcus Cicero nicht, und man gab sich nicht die Muehe, ihn zu fuerchten. Allein die demokratische Partei, die in der Koalition die erste Rolle spielte, konnte den Justizmord des 5. Dezember 691 (63), den sie so laut und mit so gutem Rechte getadelt hatte, unmoeglich nach ihrem Siege ungeahndet lassen. Haette man die wirklichen Urheber des verhaengnisvollen Beschlusses zur Rechenschaft ziehen wollen, so masste man freilich sich nicht an den schwachmuetigen Konsul halten, sondern an die Fraktion der strengen Aristokratie, die den aengstlichen Mann zu jener Exekution gedraengt hatte. Aber nach formellem Recht waren fuer dieselbe allerdings nicht die Ratgeber des Konsuls, sondern der Konsul selbst verantwortlich, und vor allem war es der mildere Weg, nur den Konsul zur Rechenschaft zu ziehen und das Senatskollegium ganz aus dem Spiele zu lassen, weshalb auch in den Motiven des gegen Cicero gerichteten Antrags der Senatsbeschluss, kraft dessen derselbe die Hinrichtung anordnete, geradezu als untergeschoben bezeichnet ward. Selbst gegen Cicero haetten die Machthaber gern Aufsehen erregende Schritte vermieden; allein derselbe konnte es nicht ueber sich gewinnen, weder den Machthabern die verlangten Garantien zu geben, noch unter einem der mehrfach ihm dargebotenen schicklichen Vorwaende sich selbst von Rom zu verbannen, noch auch nur zu schweigen. Bei dem besten Willen, jeden Anstoss zu vermeiden, und der aufrichtigsten Angst hatte er doch nicht Haltung genug, um vorsichtig zu sein; das Wort masste heraus, wenn ein petulanter Witz ihn prickelte oder wenn sein durch das Lob so vieler adliger Herren fast uebergeschnapptes Selbstbewusstsein die wohlkadenzierten Perioden des plebejischen Advokaten schwellte. Die Ausfuehrung der gegen Cato und Cicero beschlossenen Massregeln ward dem lockeren und wuesten, aber gescheiten und vor allen Dingen dreisten Publius Clodius uebertragen, der seit Jahren mit Cicero in der bittersten Feindschaft lebte und, um diese befriedigen und als Demagog eine Rolle spielen zu koennen, unter Caesars Konsulat sich durch eilige Adoption aus einem Patrizier in einen Plebejer verwandelt und dann fuer das Jahr 696 (58) zum Volkstribun hatte waehlen lassen. Als Rueckhalt fuer Clodius verweilte der Prokonsul Caesar, bis der Schlag gegen die beiden Opfer gefallen war, in der unmittelbaren Naehe der Hauptstadt. Den erhaltenen Auftraegen gemaess schlug Clodius der Buergerschaft vor, Cato mit der Regulierung der verwickelten Gemeindeverhaeltnisse der Byzantier und mit der Einziehung des Koenigreichs Kypros zu beauftragen, welches ebenso wie Aegypten durch das Testament Alexanders II. den Roemern angefallen war und nicht, wie Aegypten, die roemische Einziehung abgekauft, dessen Koenig ueberdies den Clodius vor Zeiten persoenlich beleidigt hatte. Hinsichtlich Ciceros brachte Clodius einen Gesetzentwurf ein, welcher die Hinrichtung eines Buergers ohne Urteil und Recht als ein mit Landesverweisung zu bestrafendes Verbrechen bezeichnete. Cato also ward durch eine ehrenvolle Sendung entfernt, Cicero wenigstens mit der moeglichst gelinden Strafe belegt, ueberdies in dem Antrag doch nicht mit Namen genannt. Das Vergnuegen aber versagte man sich nicht, einerseits einen notorisch zaghaften und zu der Gattung der politischen Wetterfahnen zaehlenden Mann wegen von ihm bewiesener Energie zu bestrafen, andererseits den verbissenen Gegner aller Eingriffe der Buergerschaft in die Administration und aller ausserordentlichen Kommandos durch Buergerschaftsbeschluss selbst mit einem solchen auszustatten; und mit gleichem Humor ward der Cato betreffende Antrag motiviert mit der abnormen Tugendhaftigkeit dieses Mannes, welche ihn vor jedem andern geeignet erscheinen lasse, einen so kitzlichen Auftrag, wie die Einziehung des ansehnlichen kyprischen Kronschatzes war, auszufuehren, ohne zu stehlen. Beide Antraege tragen ueberhaupt den Charakter ruecksichtsvoller Deferenz und kuehler Ironie, der Caesars Verhalten dem Senat gegenueber durchgaengig bezeichnet. Auf Widerstand stiessen sie nicht. Es half natuerlich nichts, dass die Senatsmajoritaet, um doch auf irgendeine Art gegen die Verhoehnung und Brandmarkung ihres Beschlusses in der Catilinarischen Sache zu protestieren, oeffentlich das Trauergewand anlegte und dass Cicero selbst, nun da es zu spaet war, bei Pompeius kniefaellig um Gnade bat; er musste, noch bevor das Gesetz durchging, das ihm die Heimat verschloss, sich selber verbannen (April 696 58). Cato liess es gleichfalls nicht darauf ankommen, durch Ablehnung des ihm gewordenen Auftrags schaerfere Massregeln zu provozieren, sondern nahm denselben an und schiffte sich ein nach dem Osten. Das Naechste war getan; auch Caesar konnte Italien verlassen, um sich ernsteren Aufgaben zu widmen.
7. Kapitel
Die Unterwerfung des Westens
Wenn von dem armseligen Einerlei des politischen Egoismus, der in der Kurie und auf den Strassen der Hauptstadt seine Schlachten schlug, sich der Gang der Geschichte wieder zu Dingen wendet, die wichtiger sind als die Frage, ob der erste Monarch Roms Gnaeus, Gaius oder Marcus heissen wird, so mag es wohl gestattet sein, an der Schwelle eines Ereignisses, dessen Folgen noch heute die Geschicke der Welt bestimmen, einen Augenblick umzuschauen und den Zusammenhang zu bezeichnen, in welchem die Eroberung des heutigen Frankreich durch die Roemer und ihre ersten Beruehrungen mit den Bewohnern Deutschlands und Grossbritanniens weltgeschichtlich aufzufassen sind.
Kraft des Gesetzes, dass das zum Staat entwickelte Volk die politisch unmuendigen, das zivilisierte die geistig unmuendigen Nachbarn in sich aufloest – kraft dieses Gesetzes, das so allgemeingueltig und so sehr Naturgesetz ist wie das Gesetz der Schwere, war die italische Nation, die einzige des Altertums, welche die hoehere politische Entwicklung und die hoehere Zivilisation, wenn auch letztere nur in unvollkommener und aeusserlicher Weise, miteinander zu verbinden vermocht hat, befugt, die zum Untergang reifen griechischen Staaten des Ostens sich untertan zu machen und die Voelkerschaften niedrigerer Kulturgrade im Westen, Libyer, Iberer, Kelten, Germanen, durch ihre Ansiedler zu verdraengen – eben wie England mit gleichem Recht in Asien eine ebenbuertige, aber politisch impotente Zivilisation sich unterworfen, in Amerika und Australien ausgedehnte barbarische Landschaften mit dem Stempel seiner Nationalitaet bezeichnet und geadelt hat und noch fortwaehrend bezeichnet und adelt. Die Vorbedingung dieser Aufgabe, die Einigung Italiens, hatte die roemische Aristokratie vollbracht; die Aufgabe selber hat sie nicht geloest, sondern die ausseritalischen Eroberungen stets nur entweder als notwendiges Uebel oder auch als einen gleichsam ausserhalb des Staates stehenden Rentenbesitz betrachtet. Es ist der unvergaengliche Ruhm der roemischen Demokratie oder Monarchie – denn beides faellt zusammen -, dass sie jene hoechste Bestimmung richtig begriffen und kraeftig verwirklicht hat. Was die unwiderstehliche Macht der Verhaeltnisse durch den wider seinen Willen die Grundlagen der kuenftigen roemischen Herrschaft im Westen wie im Osten feststellenden Senat vorbereitet hatte, was dann die roemische Emigration in die Provinzen, die zwar als Landplage kam, aber in die westlichen Landschaften doch auch als Pionier einer hoeheren Kultur, instinktmaessig betrieb, das hat der Schoepfer der roemischen Demokratie Gaius Gracchus mit staatsmaennischer Klarheit und Sicherheit erfasst und durchzufuehren begonnen. Die beiden Grundgedanken der neuen Politik: das Machtgebiet Roms, soweit es hellenisch war, zu reunieren, soweit es nicht hellenisch war, zu kolonisieren, waren mit der Einziehung des Attalischen Reiches, mit den transalpinischen Eroberungen des Flaccus bereits in der gracchischen Zeit praktisch anerkannt worden; aber die obsiegende Reaktion liess sie wieder verkuemmern. Der roemische Staat blieb eine wueste Laendermasse ohne intensive Okkupation und ohne gehoerige Grenzen; Spanien und die griechisch-asiatischen Besitzungen waren durch weite, kaum in ihren Kuestensaeumen den Roemern untertaenige Gebiete von dem Mutterland geschieden, an der afrikanischen Nordkueste nur die Gebiete von Karthago und Kyrene inselartig okkupiert, selbst von dem untertaenigen Gebiet grosse Strecken, namentlich in Spanien, den Roemern nur dem Namen nach unterworfen: von Seiten der Regierung aber geschah zur Konzentrierung und Arrondierung der Herrschaft schlechterdings nichts, und der Verfall der Flotte schien endlich das letzte Band zwischen den entlegenen Besitzungen zu loesen. Wohl versuchte die Demokratie, wie sie nur wieder ihr Haupt erhob, auch die aeussere Politik im Geiste des Gracchus zu gestalten, wie denn namentlich Marius mit solchen Ideen sich trug; aber da sie nicht auf die Dauer ans Ruder kam, blieb es bei Entwuerfen. Erst als mit dem Sturz der Sullanischen Verfassung im Jahre 684 (70) die Demokratie tatsaechlich das Regiment in die Hand nahm, trat auch in dieser Hinsicht ein Umschwung ein. Vor allen Dingen ward die Herrschaft auf dem Mittellaendischen Meere wiederhergestellt, die erste Lebensfrage fuer einen Staat wie der roemische war. Gegen Osten wurde weiter durch die Einziehung der pontischen und syrischen Landschaften die Euphratgrenze gesichert. Aber noch war es uebrig, jenseits der Alpen zugleich das roemische Gebiet gegen Norden und Westen abzuschliessen und der hellenischen Zivilisation, der noch keineswegs gebrochenen Kraft des italischen Stammes hier einen neuen jungfraeulichen Boden zu gewinnen. Dieser Aufgabe hat Gaius Caesar sich unterzogen. Es ist mehr als ein Irrtum, es ist ein Frevel gegen den in der Geschichte maechtigen heiligen Geist, wenn man Gallien einzig als den Exerzierplatz betrachtet, auf dem Caesar sich und seine Legionen fuer den bevorstehenden Buergerkrieg uebte. Wenn auch die Unterwerfung des Westens fuer Caesar insofern ein Mittel zum Zweck war, als er in den transalpinischen Kriegen seine spaetere Machtstellung begruendet hat, so ist ebendies das Privilegium des staatsmaennischen Genius, dass seine Mittel selbst wieder Zwecke sind. Caesar bedurfte wohl fuer seine Parteizwecke einer militaerischen Macht; Gallien aber hat er nicht als Parteimann erobert. Es war zunaechst fuer Rom eine politische Notwendigkeit, der ewig drohenden Invasion der Deutschen schon jenseits der Alpen zu begegnen und dort einen Damm zu ziehen, der der roemischen Welt den Frieden sicherte. Aber auch dieser wichtige Zweck war noch nicht der hoechste und letzte, weshalb Gallien von Caesar erobert ward. Als der roemischen Buergerschaft die alte Heimat zu eng geworden war und sie in Gefahr stand zu verkuemmern, rettete die italische Eroberungspolitik des Senats dieselbe vom Untergang. Jetzt war auch die italische Heimat wieder zu eng geworden; wieder siechte der Staat an denselben in gleicher Art, nur in groesseren Verhaeltnissen sich wiederholenden sozialen Missstaenden. Es war ein genialer Gedanke, eine grossartige Hoffnung, welche Caesar ueber die Alpen fuehrte: der Gedanke und die Zuversicht, dort seinen Mitbuergern eine neue, grenzenlose Heimat zu gewinnen und den Staat zum zweitenmal dadurch zu regenerieren, dass er auf eine breitere Basis gestellt ward. Gewissermassen laesst sich zu den auf die Unterwerfung des Westens abzielenden Unternehmungen schon der Feldzug rechnen, den Caesar im Jahre 693 (61) im Jenseitigen Spanien unternahm. Wielange auch Spanien schon den Roemern gehorchte, immer noch war selbst nach der Expedition des Decimus Brutus gegen die Callaeker das westliche Gestade von den Roemern wesentlich unabhaengig geblieben und die Nordkueste noch gar von ihnen nicht betreten worden; und die Raubzuege, denen von dort aus die untertaenigen Landschaften fortwaehrend sich ausgesetzt sahen, taten der Zivilisierung und Romanisierung Spaniens nicht geringen Eintrag. Hiergegen richtete sich Caesars Zug an der Westkueste hinauf. Er ueberschritt die den Tajo noerdlich begrenzende Kette der Herminischen Berge (Sierra de Estrella), nachdem er die Bewohner derselben ueberwunden und zum Teil in die Ebene uebergesiedelt hatte, unterwarf die Landschaft zu beiden Seiten des Duero und gelangte bis an die nordwestliche Spitze der Halbinsel, wo er mit Hilfe einer von Gades herbeigezogenen Flottille Brigantium (Coru§a) einnahm. Dadurch wurden die Anwohner des Atlantischen Ozeans, Lusitaner und Callaeker zur Anerkennung der roemischen Suprematie gezwungen, waehrend der Ueberwinder zugleich darauf bedacht war, durch Herabsetzung der nach Rom zu entrichtenden Tribute und Regulierung der oekonomischen Verhaeltnisse der Gemeinden die Lage der Untertanen ueberhaupt leidlicher zu gestalten. Indes wenn auch schon in diesem militaerischen und administrativen Debuet des grossen Feldherrn und Staatsmannes dieselben Talente und dieselben leitenden Gedanken durchschimmern, die er spaeter auf groesseren Schauplaetzen bewaehrt hat, so war doch seine Wirksamkeit auf der Iberischen Halbinsel viel zu voruebergehend, um tief einzugreifen, um so mehr als bei deren eigentuemlichen physischen und nationalen Verhaeltnissen nur eine laengere Zeit hindurch mit Stetigkeit fortgesetzte Taetigkeit hier eine dauernde Wirkung aeussern konnte. Eine bedeutendere Rolle in der romanischen Entwicklung des Westens war der Landschaft bestimmt, welche zwischen den Pyrenaeen und dem Rheine, dem Mittelmeer und dem Atlantischen Ozean sich ausbreitet und an der seit der augustinischen Zeit der Name des Keltenlandes, Gallien, vorzugsweise haftet, obwohl genau genommen das Keltenland teils enger ist, teils viel weiter sich erstreckt und jene Landschaft niemals eine nationale und nicht vor Augustus eine politische Einheit gebildet hat. Es ist eben darum nicht leicht, von den in sich sehr ungleichartigen Zustaenden, die Caesar bei seinem Eintreffen daselbst im Jahre 696 (58) vorfand, ein anschauliches Bild zu entwerfen. In der Landschaft am Mittelmeer, welche ungefaehr, im Westen der Rhone Languedoc, im Osten Dauphine und Provence umfassend, seit sechzig Jahren roemische Provinz war, hatten seit dem kimbrischen Sturm, der auch ueber sie hingebraust war, die roemischen Waffen selten geruht. 664 (90) hatte Gaius Caelius mit den Salyern um Aquae Sextiae, 674 (80) Gaius Flaccus auf dem Marsch nach Spanien mit anderen keltischen Gauen gekaempft. Als im Sertorianischen Krieg der Statthalter Lucius Manlius, genoetigt, seinen Kollegen jenseits der Pyrenaeen zu Hilfe zu eilen, geschlagen von Ilerda (Lerida) zurueckkam und auf dem Heimweg von den westlichen Nachbarn der roemischen Provinz, den Aquitanern, zum zweitenmal besiegt ward (um 676 78), scheint dies einen allgemeinen Aufstand der Provinzialen zwischen den Pyrenaeen und der Rhone, vielleicht selbst derer zwischen Rhone und Alpen hervorgerufen zu haben. Pompeius musste sich durch das empoerte Gallien seinen Weg nach Spanien mit dem Schwerte bahnen und gab zur Strafe fuer die Empoerung die Marken der Volker-Arekomiker und der Helvier (Departement Gard und Ardeche) den Massalioten zu eigen; der Statthalter Manius Fonteius (678-680 76-74) fuehrte diese Anordnungen aus und stellte die Ruhe in der Provinz wieder her, indem er die Vocontier (Departement Drome) niederwarf, Massalia vor den Aufstaendischen schuetzte und die roemische Hauptstadt Narbo, die sie berannten, wieder befreite. Die Verzweiflung indes und die oekonomische Zerruettung, welche die Mitleidenschaft unter dem Spanischen Krieg und ueberhaupt die amtlichen und nichtamtlichen Erpressungen der Roemer ueber die gallischen Besitzungen brachten, liess dieselben nicht zur Ruhe kommen und namentlich der von Narbo am weitesten entfernte Kanton der Allobrogen war in bestaendiger Gaerung, von der die “Friedensstiftung”, die Gaius Piso dort 688 (66) vornahm, sowie das Verhalten der allobrogischen Gesandtschaft in Rom bei Gelegenheit des Anarchistenkomplotts 691 (63) Zeugnis ablegen und die bald darauf (693 61) in offene Empoerung ausbrach. Catugnatus, der Fuehrer der Allobrogen in diesem Kriege der Verzweiflung, ward, nachdem er anfangs nicht ungluecklich gefochten, bei Solonium nach ruehmlicher Gegenwehr von dem Statthalter Gaius Pomptinus ueberwunden. Trotz aller dieser Kaempfe wurden die Grenzer. des roemischen Gebiets nicht wesentlich vorgeschoben; Lugudunum Convenarum, wo Pompeius die Truemmer der Sertorianischen Armee angesiedelt hatte, Tolosa, Vienna und Genava waren immer noch die aeussersten roemischen Ortschaften gegen Westen und Norden. Dabei aber war die Bedeutung dieser gallischen Besitzungen fuer das Mutterland bestaendig im Steigen; das herrliche, dem italischen verwandte Klima, die guenstigen Bodenverhaeltnisse, das dem Handel so foerderliche grosse und reiche Hinterland mit seinen bis nach Britannien reichenden Kaufstrassen, der bequeme Land- und Seeverkehr mit der Heimat gaben rasch dem suedlichen Kettenland eine oekonomische Wichtigkeit fuer Italien, die viel aeltere Besitzungen, wie zum Beispiel die spanischen, in Jahrhunderten nicht erreicht hatten; und wie die politisch schiffbruechigen Roemer in dieser Zeit vorzugsweise in Massalia eine Zufluchtsstaette suchten und dort italische Bildung wie italischen Luxus wiederfanden, so zogen sich auch die freiwilligen Auswanderer aus Italien mehr und mehr an die Rhone und die Garonne. “Die Provinz Gallien”, heisst es in einer zehn Jahre vor Caesars Ankunft entworfenen Schilderung, “ist voll von Kaufleuten; sie wimmelt von roemischen Buergern. Kein Gallier macht ein Geschaeft ohne Vermittlung eines Roemers; jeder Pfennig, der in Gallien aus einer Hand in die andere kommt, geht durch die Rechnungsbuecher der roemischen Buerger”. Aus derselben Schilderung ergibt sich, dass in Gallien auch ausser den Kolonisten von Narbo roemische Landwirte und Viehzuechter in grosser Anzahl sich aufhielten; wobei uebrigens nicht ausser acht zu lassen ist, dass das meiste von Roemern besessene Provinzland, eben wie in fruehester Zeit der groesste Teil der englischen Besitzungen in Nordamerika, in den Haenden des hohen, in Italien lebenden Adels war und jene Ackerbauer und Viehzuechter zum groessten Teil aus deren Verwaltern, Sklaven oder Freigelassenen bestanden. Es ist begreiflich, dass unter solchen Verhaeltnissen die Zivilisierung und die Romanisierung unter den Eingeborenen rasch um sich griff. Diese Kelten liebten den Ackerbau nicht; ihre neuen Herren aber zwangen sie, das Schwert mit dem Pfluge zu vertauschen, und es ist sehr glaublich, dass der erbitterte Widerstand der Allobrogen zum Teil eben durch dergleichen Anordnungen hervorgerufen ward. In aelteren Zeiten hatte der Hellenismus auch diese Landschaften bis zu einem gewissen Grade beherrscht; die Elemente hoeherer Gesittung, die Anregungen zu Wein- und Oelbau, zum Gebrauche der Schrift ^1 und zur Muenzpraegung kamen ihnen von Massalia. Auch durch die Roemer ward die hellenische Kultur hier nichts weniger als verdraengt; Massalia gewann durch sie mehr an Einfluss als es verlor, und noch in der roemischen Zeit wurden griechische Aerzte und Rhetoren in den gallischen Kantons von Gemeinde wegen angestellt. Allein begreiflicherweise erhielt doch der Hellenismus im suedlichen Keltenland durch die Roemer denselben Charakter wie in Italien: die spezifisch hellenische Zivilisation wich der lateinisch- griechischen Mischkultur, die bald hier Proselyten in grosser Anzahl machte. Die “Hosengallier”, wie man im Gegensatz zu den norditalischen “Galliern in der Toga” die Bewohner des suedlichen Keltenlandes nannte, waren zwar nicht wie jene bereits vollstaendig romanisiert, aber sie unterschieden sich doch schon sehr merklich von den “langhaarigen Galliern” der noch unbezwungenen noerdlichen Landschaften. Die bei ihnen sich einbuergernde Halbkultur gab zwar Stoff genug her zu Spoettereien ueber ihr barbarisches Latein, und man unterliess es nicht, dem, der im Verdacht keltischer Abstammung stand, seine “behoste Verwandtschaft” zu Gemuete zu fuehren; aber dies schlechte Latein reichte doch dazu aus, dass selbst die entfernten Allobrogen mit den roemischen Behoerden in Geschaeftsverkehr treten und sogar in roemischen Gerichten ohne Dolmetsch Zeugnis ablegen konnten.
——————————————- ^1 So ward zum Beispiel in Vaison im Vocontischen Gau eine in keltischer Sprache mit gewoehnlichem griechischen Alphabet geschriebene Inschrift gefunden. Sie lautet: segomaros oyilloneos tooytioys namaysatis e/o/royb/e/l/e/samisosin nem/e/ton. Das letzte Wort heisst “heilig”. ——————————————- Wenn also die keltische und ligurische Bevoelkerung dieser Gegenden auf dem Wege war, ihre Nationalitaet einzubuessen und daneben siechte und verkuemmerte unter einem politischen und oekonomischen Druck, von dessen Unertraeglichkeit die hoffnungslosen Aufstaende hinreichend Zeugnis ablegen, so ging doch hier der Untergang der eingeborenen Bevoelkerung Hand in Hand mit der Einbuergerung derselben hoeheren Kultur, welche wir in dieser Zeit in Italien finden. Aquae Sextiae und mehr noch Narbo waren ansehnliche Ortschaften, die wohl neben Benevent und Capua genannt werden mochten; und Massalia, die bestgeordnete, freieste, wehrhafteste, maechtigste unter allen von Rom abhaengigen griechischen Staedten, unter ihrem streng aristokratischen Regiment, auf das die roemischen Konservativen wohl als auf das Muster einer guten Stadtverfassung hinwiesen, im Besitz eines bedeutenden und von den Roemern noch ansehnlich vergroesserten Gebiets und eines ausgebreiteten Handels, stand neben jenen launischen Staedten wie in Italien neben Capua und Benevent Rhegion und Neapolis. Anders sah es aus, wenn man die roemische Grenze ueberschritt. Die grosse keltische Nation, die in den suedlichen Landschaften schon von der italischen Einwanderung anfing unterdrueckt zu werden, bewegte sich noerdlich der Cevennen noch in althergebrachter Freiheit. Es ist nicht das erste Mal, dass wir ihr begegnen; mit den Auslaeufern und Vorposten des ungeheuren Stammes hatten die Italiker bereits am Tiber und am Po, in den Bergen Kastiliens und Kaerntens, ja tief im inneren Kleinasien gefochten, erst hier aber ward der Hauptstock in seinem Kerne von ihren Angriffen erfasst. Der Keltenstamm hatte bei seiner Ansiedlung in Mitteleuropa sich vornehmlich ueber die reichen Flusstaeler und das anmutige Huegelland des heutigen Frankreich mit Einschluss der westlichen Striche Deutschlands und der Schweiz ergossen und von hier aus wenigstens den suedlichen Teil von England, vielleicht schon damals ganz Grossbritannien und Irland besetzt ^2; mehr als irgendwo sonst bildete er hier eine breite, geographisch geschlossene Voelkermasse. Trotz der Unterschiede in Sprache und Sitte, die natuerlich innerhalb dieses weiten Gebietes nicht fehlten, scheint dennoch ein enger gegenseitiger Verkehr, ein geistiges Gefuehl der Gemeinschaft die Voelkerschaften von der Rhone und Garonne bis zum Rhein und der Themse zusammengeknuepft zu haben; wogegen dieselben mit den Kelten in Spanien und im heutigen Oesterreich wohl oertlich gewissermassen zusammenhingen, aber doch teils die gewaltigen Bergscheiden der Pyrenaeen und der Alpen, teils die hier ebenfalls einwirkenden Obergriffe der Roemer und der Germanen den Verkehr und den geistigen Zusammenhang der Stammverwandten ganz anders unterbrachen als der schmale Meerarm den der kontinentalen und der britischen Kelten. Leider ist es uns nicht vergoennt, die innere Entwicklungsgeschichte des merkwuerdigen Volkes in diesen seinen Hauptsitzen von Stufe zu Stufe zu verfolgen; wir muessen uns begnuegen, dessen kulturhistorischen und politischen Zustand, wie er hier zu Caesars Zeit uns entgegentritt, wenigstens in seinen Umrissen darzustellen. ————————————————- ^2 Auf eine laengere Zeit hindurch fortgesetzte Einwanderung belgischer Kelten nach Britannien deuten die von belgischen Gauen entlehnten Namen englischer Voelkerschaften an beiden Ufern der Themse, wie der Atrebaten, der Belgen, ja der Britanner selbst, welcher von den an der Somme unterhalb Amiens ansaessigen Britonen zuerst auf einen englischen Gau und sodann auf die ganze Insel uebertragen zu sein scheint. Auch die englische Goldmuenzung ist aus der belgischen abgeleitet und urspruenglich mit ihr identisch. ————————————————— Gallien war nach den Berichten der Alten verhaeltnismaessig wohl bevoelkert. Einzelne Angaben lassen schliessen, dass in den belgischen Distrikten etwa 900 Koepfe auf die Quadratmeile kamen – ein Verhaeltnis, wie es heutzutage etwa fuer Wallis und fuer Livland gilt, – in dem helvetischen Kanton etwa 1100 ^3; es ist wahrscheinlich, dass in den Distrikten, die kultivierter waren als die belgischen und weniger gebirgig als der helvetische, wie bei den Biturigen, Arvernern, Haeduern, sich die Ziffer noch hoeher stellte. Der Ackerbau ward in Gallien wohl getrieben, wie denn schon Caesars Zeitgenossen in der Rheinlandschaft die Sitte des Mergelns auffiel ^4 und die uralte keltische Sitte, aus Gerste Bier (cervesia) zu bereiten, ebenfalls fuer die fruehe und weite Verbreitung der Getreidekultur spricht; allein er ward nicht geachtet. Selbst in dem zivilisierteren Sueden galt es noch fuer den freien Kelten als nicht anstaendig, den Pflug zu fuehren. Weit hoeher stand bei den Kelten die Viehzucht, fuer welche die roemischen Gutsbesitzer dieser Epoche sich sowohl des keltischen Viehschlags als auch der tapferen, des Reitens kundigen und mit der Pflege der Tiere vertrauten keltischen Sklaven vorzugsweise gern bedienten ^5. Namentlich in den noerdlichen keltischen Landschaften ueberwog die Viehzucht durchaus. Die Bretagne war zu Caesars Zeit ein kornarmes Land. Im Nordosten reichten dichte Waelder, an den Kern der Ardennen sich anschliessend, fast ununterbrochen von der Nordsee bis zum Rheine, und auf den heute so gesegneten Fluren Flanderns und Lothringens weidete damals der menapische und treverische Hirte im undurchdringlichen Eichenwald seine halbwilden Saeue. Ebenwie im Potal durch die Roemer an die Stelle der keltischen Eichelmast Wollproduktion und Kornbau getreten sind, so gehen auch die Schafzucht und die Ackerwirtschaft in den Ebenen der Schelde und der Maas auf sie zurueck. In Britannien gar war das Dreschen des Kornes noch nicht ueblich, und in den noerdlicheren Strichen hoerte hier der Ackerbau ganz auf und war die Viehzucht die einzige bekannte Bodenbenutzung. Der Oel- und Weinbau, der den Massalioten reichen Ertrag abwarf, ward jenseits der Cevennen zu Caesars Zeiten noch nicht betrieben. —————————————————– ^3 Das erste Aufgebot der belgischen Kantone ausschliesslich der Remer, also der Landschaft zwischen Seine und Schelde und oestlich bis gegen Reims und Andernach von 2000-2200 Quadratmeilen, wird auf etwa 300000 Mann berechnet; wonach, wenn man das fuer die Bellovaker angegebene Verhaeltnis des ersten Aufgebots zu der gesamten waffenfaehigen Mannschaft als allgemein gueltig betrachtet, die Zahl der waffenfaehigen Belgen auf 500000 und danach die Gesamtbevoelkerung auf mindestens 2 Millionen sich stellt. Die Helvetier mit den Nebenvoelkern zaehlten vor ihrem Auszug 336000 Koepfe; wenn man annimmt, dass sie damals schon vom rechten Rheinufer verdraengt waren, kann ihr Gebiet auf ungefaehr 300 Quadratmeilen angeschlagen werden. Ob die Knechte hierbei mitgezaehlt sind, laesst sich um so weniger entscheiden, als wir nicht wissen, welche Form die Sklaverei bei den Kelten angenommen hatte; was Caesar (Gall. 1, 4) von Orgetorix’ Sklaven, Hoerigen und Schuldnern erzaehlt, spricht eher fuer als gegen die Mitzaehlung.
Dass uebrigens jeder solche Versuch, das, was der alten Geschichte vor allen Dingen fehlt, die statistische Grundlage, durch Kombination zu ersetzen, mit billiger Vorsicht aufgenommen werden muss, wird der verstaendige Leser ebensowenig verkennen als ihn darum unbedingt wegwerfen. ^4 “In Gallien, jenseits der Alpen im Binnenland am Rhein, habe ich,” erzaehlt Scrofa bei Varro rust. 1, 7, 8, “als ich dort kommandierte, einige Striche betreten, wo weder die Rebe noch die Olive noch der Obstbaum fortkommt, wo man mit weisser Grubenkreide die Aecker duengt, wo man weder Gruben- noch Seesalz hat, sondern die salzige Kohle gewisser verbrannter Hoelzer statt Salz benutzt.” Diese Schilderung bezieht sich wahrscheinlich auf die vorcaesarische Zeit und auf die oestlichen Striche der alten Provinz, wie zum Beispiel die allobrogische Landschaft; spaeter beschreibt Plinius (nat. 17, 6, 42f.) ausfuehrlich das gallisch-britannische Mergeln. ^5 “Von gutem Schlag sind in Italien besonders die gallischen Ochsen, zur Feldarbeit naemlich; wogegen die ligurischen nichts Rechtes beschaffen” (Varr. rust. 2, 5, 9). Hier ist zwar das Cisalpinische Gallien gemeint, allein die Viehwirtschaft daselbst geht doch unzweifelhaft zurueck auf die keltische Epoche. Der “gallischen Klepper” (Gallici canterii) gedenkt schon Plautus (Aul. 3, 5, 21). “Nicht jede Rasse schickt sich fuer das Hirtengeschaeft; weder die Bastuler noch die Turduler (beide in Andalusien) eignen sich dafuer; am besten sind die Kelten, besonders fuer Reit- und Lasttiere (iumenta)” (Varro rust. 2, 10, 4).
—————————————– Dem Zusammensiedeln waren die Gallier von Haus aus geneigt; offene Doerfer gab es ueberall und allein der helvetische Kanton zaehlte deren im Jahre 696 (58) vierhundert ausser einer Menge einzelner Hoefe. Aber es fehlte auch nicht an ummauerten Staedten, deren Mauern von Fachwerk sowohl durch ihre Zweckmaessigkeit als durch die zierliche Ineinanderfuegung von Balken und Steinen den Roemern auffielen, waehrend freilich selbst in den Staedten der Allobrogen die Gebaeude allein aus Holz aufgefuehrt waren. Solcher Staedte hatten die Helvetier zwoelf und ebensoviele die Suessionen; wogegen allerdings in den noerdlicheren Distrikten, zum Beispiel bei den Nerviern, es wohl auch Staedte gab, aber doch die Bevoelkerung im Kriege mehr in den Suempfen und Waeldern als hinter den Mauern Schutz suchte und jenseits der Themse gar die primitive Schutzwehr der Waldverhacke durchaus an die Stelle der Staedte trat und im Krieg die einzige Zufluchtsstaette fuer Menschen und Herden war. Mit der verhaeltnismaessig bedeutenden Entwicklung des staedtischen Lebens steht in enger Verbindung die Regsamkeit des Verkehrs zu Lande und zu Wasser. Ueberall gab es Strassen und Bruecken. Die Flussschiffahrt, wozu Stroeme wie Rhone, Garonne, Loire und Seine von selber aufforderten, war ansehnlich und ergiebig. Aber weit merkwuerdiger noch ist die Seeschiffahrt der Kelten. Nicht bloss sind die Kelten allem Anschein nach diejenige Nation, die zuerst den Atlantischen Ozean regelmaessig befahren hat, sondern wir finden auch hier die Kunst, Schiffe zu bauen und zu lenken, auf einer bemerkenswerten Hoehe. Die Schiffahrt der Voelker des Mittelmeers ist, wie dies bei der Beschaffenheit der von ihnen befahrenen Gewaesser begreiflich ist, verhaeltnismaessig lange bei dem Ruder stehengeblieben: die Kriegsfahrzeuge der Phoeniker, Hellenen und Roemer waren zu allen Zeiten Rudergaleeren, auf welchen das Segel nur als gelegentliche Verstaerkung des Ruders verwendet wurde; nur die Handelsschiffe sind in der Epoche der entwickelten antiken Zivilisation eigentliche Segler gewesen ^6. Die Gallier dagegen bedienten zwar auf dem Kanal sich zu Caesars Zeit wie noch lange nachher einer Art tragbarer lederner Kaehne, die im wesentlichen gewoehnliche Ruderboote gewesen zu sein scheinen; aber an der Westkueste Galliens fuhren die Santonen, die Pictonen, vor allem die Veneter mit grossen, freilich plump gebauten Schiffen, die nicht mit Rudern bewegt wurden, sondern mit Ledersegeln und eisernen Ankerketten versehen waren, und verwandten diese nicht nur fuer ihren Handelsverkehr mit Britannien, sondern auch im Seegefecht. Hier also begegnen wir nicht bloss zuerst der Schiffahrt auf dem freien Ozean, sondern hier hat auch zuerst das Segelschiff voellig den Platz des Ruderbootes eingenommen – ein Fortschritt, den freilich die sinkende Regsamkeit der alten Welt nicht zu nutzen verstanden hat und dessen unuebersehliche Resultate erst unsere verjuengte Kulturperiode beschaeftigt ist, allmaehlich zu ziehen. ———————————————————– ^6 Dahin fuehrt die Benennung des Kauffahrtei- oder des “runden” im Gegensatz zu dem “langen” oder dem Kriegsschiff und die aehnliche Gegeneinanderstellung der “Ruderschiffe” (epik/o/poi n/e/es) und der “Kauffahrer” (olkades” Dion. Hal. 3, 44); ferner die geringe Bemannung der Kauffahrteischiffe, die auf den allergroessten nicht mehr betrug als 200 Mann (Rheinisches Museum N. F. 11, 1874, S. 625), waehrend auf der gewoehnlichen Galeere von drei Verdecken schon 170 Ruderer gebraucht wurden. Vgl. F. K. Movers, Die Phoenicier. Bonn-Berlin 1840-56, Bd. 2, 3, S. 167f. ———————————————————- Bei diesem regelmaessigen Seeverkehr zwischen der britischen und der gallischen Kueste ist die ueberaus enge politische Verbindung zwischen den beiderseitigen Anwohnern des Kanals ebenso erklaerlich wie das Aufbluehen des ueberseeischen Handels und der Fischerei. Es waren die Kelten, namentlich der Bretagne, die das Zinn der Gruben von Cornwallis aus England holten und es auf den Fluss- und Landstrassen des Keltenlandes nach Narbo und Massalia verfuhren. Die Angabe, dass zu Caesars Zeit einzelne Voelkerschaften an der Rheinmuendung von Fischen und Vogeleiern lebten, darf man wohl darauf beziehen, dass hier die Seefischerei und das Einsammeln der Seevoegeleier in ausgedehntem Umfang betrieben ward. Fasst man die vereinzelten und spaerlichen Angaben, die ueber den keltischen Handel und Verkehr uns geblieben sind, in Gedanken ergaenzend zusammen, so begreift man es, dass die Zoelle der Fluss- und Seehaefen in den Budgets einzelner Kantons, zum Beispiel in denen der Haeduer und der Veneter, eine grosse Rolle spielten und dass der Hauptgott der Nation ihr galt als der Beschuetzer der Strassen und des Handels und zugleich als Erfinder der Gewerke. Ganz nichtig kann danach auch die keltische Industrie nicht gewesen sein; wie denn die ungemeine Anstelligkeit der Kelten und ihr eigentuemliches Geschick, jedes Muster nachzuahmen und jede Anweisung auszufuehren auch von Caesar hervorgehoben wird. In den meisten Zweigen scheint aber doch das Gewerk bei ihnen sich nicht ueber das Mass des Gewoehnlichen erhoben zu haben; die spaeter im mittleren und noerdlichen Gallien bluehende Fabrikation leinener und wollener Stoffe ist nachweislich erst durch die Roemer ins Leben gerufen worden. Eine Ausnahme, und soviel wir wissen die einzige, macht die Bearbeitung der Metalle. Das nicht selten technisch vorzuegliche und noch jetzt geschmeidige Kupfergeraet, das in den Graebern des Keltenlandes zum Vorschein kommt, und die sorgfaeltig justierten arvernischen Goldmuenzen sind heute noch lebendige Zeugen der Geschicklichkeit der keltischen Kupfer- und Goldarbeiter; und wohl stimmen dazu die Berichte der Alten, dass die Roemer von den Biturigen das Verzinnen, von den Alesiern das Versilbern lernten – Erfindungen, von denen die erste durch den Zinnhandel nahe genug gelegt war und die doch wahrscheinlich beide noch in der Zeit der keltischen Freiheit gemacht worden sind. Hand in Hand mit der Gewandtheit in der Bearbeitung der Metalle ging die Kunst, sie zu gewinnen, die zum Teil, namentlich in den Eisengruben an der Loire, eine solche bergmaennische Hoehe erreicht hatte, dass die Grubenarbeiter bei den Belagerungen eine bedeutende Rolle spielten. Die den Roemern dieser Zeit gelaeufige Meinung, dass Gallien eines der goldreichsten Laender der Erde sei, wird freilich widerlegt durch die wohlbekannten Bodenverhaeltnisse und durch die Fundbestaende der keltischen Graeber, in denen Gold nur sparsam und bei weitem minder haeufig erscheint als in den gleichartigen Funden der wahren Heimatlaender des Goldes; es ist auch diese Vorstellung wohl nur hervorgerufen worden durch das, was griechische Reisende und roemische Soldaten, ohne Zweifel nicht ohne starke Uebertreibung, ihren Landsleuten von der Pracht der arvernischen Koenige und den Schaetzen der tolosanischen Tempel zu erzaehlen wussten. Aber voellig aus der Luft griffen die Erzaehler doch nicht. Es ist sehr glaublich, dass in und an den Fluessen, welche aus den Alpen und den Pyrenaeen stroemen, Goldwaeschereien und Goldsuchereien, die bei dem heutigen Wert der Arbeitskraft unergiebig sind, in roheren Zeiten und bei Sklavenwirtschaft mit Nutzen und in bedeutendem Umfang betrieben wurden; ueberdies moegen die Handelsverhaeltnisse Galliens, wie nicht selten die der halbzivilisierten Voelker, das Aufhaeufen eines toten Kapitals edler Metalle beguenstigt haben.
Bemerkenswert ist der niedrige Stand der bildenden Kunst, der bei der mechanischen Geschicklichkeit in Behandlung der Metalle nur um so greller hervortritt. Die Vorliebe fuer bunte und glaenzende Zieraten zeigt den Mangel an Schoenheitssinn, und eine leidige Bestaetigung gewaehren die gallischen Muenzen mit ihren bald uebereinfach, bald abenteuerlich, immer aber kindisch entworfenen und fast ohne Ausnahme mit unvergleichlicher Roheit ausgefuehrten Darstellungen. Es ist vielleicht ohne Beispiel, dass eine Jahrhunderte hindurch mit einem gewissen technischen Geschick geuebte Muenzpraegung sich wesentlich darauf beschraenkt hat, zwei oder drei griechische Stempel immer wieder und immer entstellter nachzuschneiden. Dagegen wurde die Dichtkunst von den Kelten hoch geschaetzt und verwuchs eng mit den religioesen und selbst mit den politischen Institutionen der Nation; wir finden die geistliche wie die Hof- und Bettelpoesie in Bluete. Auch Naturwissenschaft und Philosophie fanden, wenngleich in den Formen und den Banden der Landestheologie, bei den Kelten eine gewisse Pflege und der hellenische Humanismus eine bereitwillige Aufnahme, wo und wie er an sie herantrat. Die Kunde der Schrift war wenigstens bei den Priestern allgemein. Meistenteils bediente man in dem freien Gallien zu Caesars Zeit sich der griechischen, wie unter andern die Helvetier taten; nur in den suedlichsten Distrikten desselben war schon damals infolge des Verkehrs mit den romanisierten Kelten die lateinische ueberwiegend, der wir zum Beispiel auf den arvernischen Muenzen dieser Zeit begegnen. Auch die politische Entwicklung der keltischen Nation bietet sehr bemerkenswerte Erscheinungen. Die staatliche Verfassung ruht bei ihr wie ueberall auf dem Geschlechtsgau mit dem Fuersten, dem Rat der Aeltesten und der Gemeinde der freien waffenfaehigen Maenner; dies aber ist ihr eigentuemlich, dass sie ueber diese Gauverfassung niemals hinausgelangt ist. Bei den Griechen und Roemern trat sehr frueh an die Stelle des Gaues als die Grundlage der politischen Einheit der Mauerring: wo zwei Gaue in denselben Mauern sich zusammenfanden, verschmolzen sie zu einem Gemeinwesen; wo eine Buergerschaft einem Teil ihrer Mitbuerger einen neuen Mauerring anwies, entstand regelmaessig damit auch ein neuer, nur durch die Bande der Pietaet und hoechstens der Klientel mit der Muttergemeinde, verknuepfter Staat. Bei den Kelten dagegen bleibt die “Buergerschaft” zu allen Zeiten der Clan; dem Gau und nicht irgendeiner Stadt stehen Fuerst und Rat vor, und der allgemeine Gautag bildet die letzte Instanz im Staate. Die Stadt hat, wie im Orient, nur merkantile und strategische, nicht politische Bedeutung; weshalb denn auch die gallischen Ortschaften, selbst ummauerte und sehr ansehnliche wie Vienna und Genava, den Griechen und Roemern nichts sind als Doerfer. Zu Caesars Zeit bestand die urspruengliche Clanverfassung noch wesentlich ungeaendert bei den Inselkelten und in den noerdlichen Gauen des Festlandes: die Landesgemeinde behauptete die hoechste Autoritaet; der Fuerst ward in wesentlichen Fragen durch ihre Beschluesse gebunden; der Gemeinderat war zahlreich – er zaehlte in einzelnen Clans sechshundert Mitglieder -, scheint aber nicht mehr bedeutet zu haben als der Senat unter den roemischen Koenigen. Dagegen in dem regsameren Sueden des Landes war ein oder zwei Menschenalter vor Caesar – die Kinder der letzten Koenige lebten noch zu seiner Zeit – wenigstens bei den groesseren Clans, den Arvernern, Haeduern, Sequanern, Helvetiern, eine Umwaelzung eingetreten, die die Koenigsherrschaft beseitigte und dem Adel die Gewalt in die Haende gab. Es ist nur die Kehrseite des ebenbezeichneten vollstaendigen Mangels staedtischer Gemeinwesen bei den Kelten, dass der entgegengesetzte Pol der politischen Entwicklung, das Rittertum, in der keltischen Clanverfassung so voellig ueberwiegt. Die keltische Aristokratie war allem Anschein nach ein hoher Adel, groesstenteils vielleicht die Glieder der koeniglichen oder ehemals koeniglichen Familien, wie es denn bemerkenswert ist, dass die Haeupter der entgegengesetzten Parteien in demselben Clan sehr haeufig dem gleichen Geschlecht angehoeren. Diese grossen Familien vereinigten in ihrer Hand die oekonomische, kriegerische und politische Uebermacht. Sie monopolisierten die Pachtungen der nutzbaren Rechte des Staates. Sie noetigen die Gemeinfreien, die die Steuerlast erdrueckte, bei ihnen zu borgen und zuerst tatsaechlich als Schuldner, dann rechtlich als Hoerige sich ihrer Freiheit zu begeben. Sie entwickelten bei sich das Gefolgwesen, das heisst das Vorrecht des Adels, sich mit einer Anzahl geloehnter reisiger Knechte, sogenannter Ambakten ^7, zu umgeben und damit einen Staat im Staate zu bilden; und gestuetzt auf diese ihre eigenen Leute trotzten sie den gesetzlichen Behoerden und dem Gemeindeaufgebot und sprengten tatsaechlich das Gemeinwesen. Wenn in einem Clan, dar etwa 80000 Waffenfaehige zaehlte, ein einzelner Adliger mit 10000 Knechten, ungerechnet die Hoerigen und die Schuldner, auf dem Landtage erscheinen konnte, so ist es einleuchtend, dass ein solcher mehr ein unabhaengiger Dynast war als ein Buerger seines Clans. Es kam hinzu, dass die vornehmen Familien der verschiedenen Clans innig unter sich zusammenhingen und durch Zwischenheiraten und Sondervertraege gleichsam einen geschlossenen Bund bildeten, dem gegenueber der einzelne Clan ohnmaechtig war. Darum vermochten die Gemeinden nicht laenger den Landfrieden aufrecht zu halten und regierte durchgaengig das Faustrecht. Schutz fand nur noch der hoerige Mann bei seinem Herrn, den Pflicht und Interesse noetigten, die seinem Klienten zugefuegte Unbill zu ahnden; die Freien zu beschirmen hatte der Staat die Gewalt nicht mehr, weshalb diese zahlreich sich als Hoerige einem Maechtigen zu eigen gaben. Die Gemeindeversammlung verlor ihre politische Bedeutung; und auch das Fuerstentum, das den Uebergriffen des Adels haette steuern sollen, erlag demselben bei den Kelten so gut wie in Latium. An die Stelle des Koenigs trat der “Rechtswirker” oder Vergobretus ^8, der wie der roemische Konsul nur auf ein Jahr ernannt ward. Soweit der Gau ueberhaupt noch zusammenhielt, ward er durch den Gemeinderat geleitet, in dem natuerlich die Haeupter der Aristokratie die Regierung an sich rissen. Es versteht sich von selbst, dass unter solchen Verhaeltnissen es in den einzelnen Clans in ganz aehnlicher Weise gaerte, wie es in Latium nach der Vertreibung der Koenige Jahrhunderte lang gegaert hatte: waehrend die Adelschaften der verschiedenen Gemeinden sich zu einem der Gemeindemacht feindlichen Sonderbuendnis zusammentaten, hoerte die Menge nicht auf, die Wiederherstellung des Koenigtums zu begehren, und versuchte nicht selten ein hervorragender Edelmann, wie Spurius Cassius in Rom getan, gestuetzt auf die Masse der Gauangehoerigen, die Macht seiner Standesgenossen zu brechen und zu seinem Besten die Krone wieder in ihre Rechte einzusetzen. ————————————————— ^7 Dies merkwuerdige Wort muss schon im sechsten Jahrhundert Roms bei den Kelten im Potal gebraeuchlich gewesen sein; denn bereits Ennius kennt es, und es kann nur von da her in so frueher Zeit den Italikern zugekommen sein. Es ist dasselbe aber nicht bloss keltisch, sondern auch deutsch, die Wurzel unseres “Amt”; wie ja auch das Gefolgwesen selbst den Kelten und den Deutschen gemeinsam ist. Von grosser geschichtlicher Wichtigkeit waere es, auszumachen ob das Wort und also auch die Sache zu den Kelten von den Deutschen oder zu den Deutschen von den Kelten kam. Wenn, wie man gewoehnlich annimmt, das Wort urspruenglich deutsch ist und zunaechst den in der Schlacht dem Herrn “gegen den Ruecken” (and = gegen, bak = Ruecken) stehenden Knecht bezeichnet, so ist dies mit dem auffallend fruehen Vorkommen dieses Wortes bei den Kelten nicht gerade unvereinbar. Nach allen Analogien kann das Recht Ambakten, das ist do?loi misth/o/toi, zu halten, dem keltischen Adel nicht von Haus aus zugestanden, sondern erst allmaehlich im Gegensatz zu dem aelteren Koenigtum wie zu der Gleichheit der Gemeinfreien sich entwickelt haben. Wenn also das Ambaktentum bei den Kelten keine altnationale, sondern eine relativ junge Institution ist, so ist es auch, bei dem zwischen den Kelten und Deutschen Jahrhunderte lang bestehenden und weiterhin zu eroerternden Verhaeltnis, nicht bloss moeglich, sondern sogar wahrscheinlich, dass die Kelten, in Italien wie in Gallien, zu diesen gedungenen Waffenknechten hauptsaechlich Deutsche nahmen. Die “Schweizer” wuerden also in diesem Falle um einige Jahrtausende aelter sein, als man meint. Sollte die Benennung, womit, vielleicht nach dem Beispiel der Kelten, die Roemer die Deutschen als Nation bezeichnen, der Name Germani wirklich keltischen Ursprungs sein, so steht dies damit, wie man sieht, im besten Einklang. Freilich werden diese Annahmen immer zurueckstehen muessen, falls es gelingt, das Wort ambactus in befriedigender Weise aus keltischer Wurzel zu erklaeren; wie denn J. K. Zeuss (Grammatica celtica. Leipzig 1853, S. 796), wenngleich zweifelnd, dasselbe auf ambi = um und ag = agere, = Herumbeweger oder Herumbewegter, also Begleiter, Diener zurueckfuehrt. Dass das Wort auch als keltischer Eigenname vorkommt (Zeuss, S. 77) und vielleicht noch in dem cambrischen amaeth = Bauer, Arbeiter erhalten ist (Zeuss, S. 156), kann nach keiner Seite hin entscheiden.
^8 Von den keltischen Woertern guerg = Wirker und breth = Gericht. —————————————————————- Wenn also die einzelnen Gaue unheilbar hinsiechten, so regte sich wohl daneben maechtig in der Nation das Gefuehl der Einheit und suchte in mancherlei Weise Form und Halt zu gewinnen. Jenes Zusammenschliessen des gesamten keltischen Adels im Gegensatz gegen die einzelnen Gauverbaende zerruettete zwar die bestehende Ordnung der Dinge, aber weckte und naehrte doch auch die Vorstellung der Zusammengehoerigkeit der Nation. Ebendahin wirkten die von aussen her gegen die Nation gerichteten Angriffe und die fortwaehrende Schmaelerung ihres Gebiets im Kriege mit den Nachbarn. Wie die Hellenen in den Kriegen gegen die Perser, die Italiker in denen gegen die cisalpinischen Kelten, so scheinen die transalpinischen Gallier in den Kriegen gegen Rom des Bestehens und der Macht der nationalen Einheit sich bewusst geworden zu sein. Unter dem Hader der rivalisierenden Clans und all jenem feudalistischen Gezaenk machten doch auch die Stimmen derer sich bemerklich, die die Unabhaengigkeit der Nation um den Preis der Selbstaendigkeit der einzelnen Gaue und selbst um den der ritterschaftlichen Herrenrechte zu erkaufen bereit waren. Wie durchweg populaer die Opposition gegen die Fremdherrschaft war, bewiesen die Kriege Caesars, dem gegenueber die keltische Patriotenpartei eine ganz aehnliche Stellung hatte wie die deutschen Patrioten gegen Napoleon: fuer ihre Ausdehnung und ihre Organisation zeugt unter anderem die Telegraphengeschwindigkeit, mit der sie sich Nachrichten mitteilte.
Die Allgemeinheit und die Maechtigkeit des keltischen Nationalbewusstseins wuerden unerklaerlich sein, wenn nicht bei der groessten politischen Zersplitterung die keltische Nation seit langem religioes und selbst theologisch zentralisiert gewesen waere. Die keltische Priesterschaft oder, mit dem einheimischen Namen, die Korporation der Druiden umfasste sicher die Britischen Inseln und ganz Gallien, vielleicht noch andere Keltenlaender mit einem gemeinsamen religioes-nationalen Bande. Sie stand unter einem eigenen Haupte, das die Priester selber sich waehlten, mit eigenen Schulen, in denen die sehr umfaengliche Tradition fortgepflanzt ward, mit eigenen Privilegien, namentlich Befreiung von Steuer und Kriegsdienst, welche jeder Clan respektierte, mit jaehrlichen Konzilien, die bei Chartres im “Mittelpunkt der keltischen Erde” abgehalten wurden, und vor allen Dingen mit einer glaeubigen Gemeinde, die an peinlicher Froemmigkeit und an blindem Gehorsam gegen ihre Priester den heutigen Iren nichts nachgegeben zu haben scheint. Es ist begreiflich, dass eine solche Priesterschaft auch das weltliche Regiment an sich zu reissen versuchte und teilweise an sich riss: sie leitete, wo das Jahrkoenigtum bestand, im Fall eines Interregnums die Wahlen; sie nahm mit Erfolg das Recht in Anspruch, einzelne Maenner und ganze Gemeinden von der religioesen und folgeweise auch der buergerlichen Gemeinschaft auszuschliessen; sie wusste die wichtigsten Zivilsachen, namentlich Grenz- und Erbschaftsprozesse an sich zu ziehen, sie entwickelte, gestuetzt wie es scheint auf ihr Recht, aus der Gemeinde auszuschliessen, und vielleicht auch auf die Landesgewohnheit, dass zu den ueblichen Menschenopfern vorzugsweise Verbrecher genommen wurden, eine ausgedehnte priesterliche Kriminalgerichtsbarkeit, die mit der der Koenige und Vergobreten konkurrierte; sie nahm sogar die Entscheidung ueber Krieg und Frieden in Anspruch. Man war nicht fern von einem Kirchenstaat mit Papst und Konzilien, mit Immunitaeten, Interdikten und geistlichen Gerichten; nur dass dieser Kirchenstaat nicht, wie der der Neuzeit, von den Nationen abstrahierte, sondern vielmehr vor allen Dingen national war. Aber wenn also das Gefuehl der Zusammengehoerigkeit unter den keltischen Staemmen mit voller Lebendigkeit erwacht war, so blieb es dennoch der Nation versagt, zu einem Haltpunkt politischer Zentralisation zu gelangen, wie ihn Italien an der roemischen Buergerschaft, Hellenen und Germanen an den makedonischen und fraenkischen Koenigen fanden. Die keltische Priester- und ebenso die Adelschaft, obwohl beide in gewissem Sinn die Nation vertraten und verbanden, waren doch einerseits ihrer staendisch-partikularistischen Interessen wegen unfaehig, sie zu einigen, andererseits maechtig genug, um keinem Koenig und keinem Gau das Werk der Einigung zu gestatten. Ansaetze zu demselben fehlen nicht; sie gingen, wie die Gauverfassung es an die Hand gab, den Weg des Hegemoniesystems. Der maechtige Kanton bestimmte den schwaecheren, sich ihm in der Art unterzuordnen, dass die fuehrende Gemeinde nach aussen die andere mitvertrat und in Staatsvertraegen fuer sie mitstipulierte, der Klientelgau dagegen sich zur Heeresfolge, auch wohl zur Erlegung eines Tributs verpflichtete. Auf diesem Wege entstanden eine Reihe von Sonderbuenden: einen fuehrenden Gau fuer das ganze Keltenland, einen wenn auch noch so losen Verband der gesamten Nation gab es nicht. Es ward bereits erwaehnt, dass die Roemer bei dem Beginn ihrer transalpinischen Eroberungen dort im Norden einen britisch- belgischen Bund unter Fuehrung der Suessionen, im mittleren und suedlichen Gallien die Arvernerkonfoederation vorfanden, mit welcher letzteren die Haeduer mit ihrer schwaecheren Klientel rivalisierten. In Caesars Zeit finden wir die Belgen im nordoestlichen Gallien zwischen Seine und Rhein noch in einer solchen Gemeinschaft, die sich indes wie es scheint auf Britannien nicht mehr erstreckt; neben ihnen erscheint in der heutigen Normandie und Bretagne der Bund der aremorikanischen, das heisst der Seegaue; im mittleren oder dem eigentlichen Gallien ringen wie ehemals zwei Parteien um die Hegemonie, an deren Spitze einerseits die Haeduer stehen, andererseits, nachdem die Arverner, durch die Kriege mit Rom geschwaecht, zurueckgetreten waren, die Sequaner. Diese verschiedenen Eidgenossenschaften standen unabhaengig nebeneinander; die fuehrenden Staaten des mittleren Gallien scheinen ihre Klientel nie auf das nordoestliche und ernstlich wohl auch nicht auf den Nordwesten Galliens erstreckt zu haben. Der Freiheitsdrang der Nation fand in diesen Gauverbaenden eine gewisse Befriedigung; aber sie waren doch in jeder Hinsicht ungenuegend. Die Verbindung war von der lockersten, bestaendig zwischen Allianz und Hegemonie schwankenden Art, die Repraesentation der Gesamtheit im Frieden durch die Bundestage, im Kriege durch den Herzog ^9 im hoechsten Grade schwaechlich. Nur die belgische Eidgenossenschaft scheint etwas fester zusammengehalten zu haben; der nationale Aufschwung, aus dem die glueckliche Abwehr der Kimbrer hervorging, mag ihr zugute gekommen sein. Die Rivalitaeten um die Hegemonie machten einen Riss in jeden einzelnen Bund, den die Zeit nicht schloss, sondern erweiterte, weil selbst der Sieg des einen Nebenbuhlers dem Gegner die politische Existenz liess und demselben, auch wenn er in die Klientel sich gefuegt hatte, immer gestattet blieb, den Kampf spaeterhin zu erneuern. Der Wettstreit der maechtigeren Gaue entzweite nicht bloss diese, sondern in jedem abhaengigen Clan, in jedem Dorfe, ja oft in jedem Hause setzte er sich fort, indem jeder einzelne nach seinen persoenlichen Verhaeltnissen Partei ergriff. Wie Hellas sich aufrieb nicht so sehr in dem Kampfe Athens gegen Sparta als in dem inneren Zwist athenischer und lakedaemonischer Faktionen in jeder abhaengigen Gemeinde, ja in Athen selbst: so hat auch die Rivalitaet der Arverner und Haeduer mit ihren Wiederholungen in kleinem und immer kleinerem Massstab das Kelterwolk vernichtet.
——————————————— ^9 Welche Stellung ein solcher Bundesfeldherr seinen Leuten gegenueber einnahm, zeigt die gegen Vercingetorix erhobene Anklage auf Landesverrat (Caes. Gall. 7, 20).
——————————————— Die Wehrhaftigkeit der Nation empfand den Rueckschlag dieser politischen und sozialen Verhaeltnisse. Die Reiterei war durchaus die vorwiegende Waffe, woneben bei den Belgen und mehr noch auf den Britischen Inseln die altnationalen Streitwagen in bemerkenswerter Vervollkommnung erscheinen. Diese ebenso zahlreichen wie tuechtigen Reiter- und Wagenkaempferscharen wurden gebildet aus dem Adel und dessen Mannen, der denn auch echt ritterlich an Hunden und Pferden seine Lust hatte und es sich viel kosten liess, edle Rosse auslaendischer Rasse zu reiten. Fuer den Geist und die Kampfweise dieser Edelleute ist es bezeichnend, dass, wenn das Aufgebot erging, wer irgend von ihnen sich zu Pferde halten konnte, selbst der hochbejahrte Greis mit aufsass, und dass sie, im Begriff mit einem gering geschaetzten Feinde ein Gefecht zu beginnen, Mann fuer Mann schwuren, Haus und Hof meiden zu wollen, wenn ihre Schar nicht wenigstens zweimal durch die feindliche Linie setzen werde. Unter den gedungenen Mannen herrschte das Lanzknechttum mit all seiner entsittlichten und entgeistigten Gleichgueltigkeit gegen fremdes und eigenes Leben – das zeigen die Erzaehlungen, wie anekdotenhaft sie auch gefaerbt sind, von der keltischen Sitte, beim Gastmahl zum Scherz zu rapieren und gelegentlich auf Leben und Tod zu fechten; von dem dort herrschenden, selbst die roemischen Fechterspiele noch ueberbietenden Gebrauch, sich gegen eine bestimmte Geldsumme oder eine Anzahl Faesser Wein zum Schlachten zu verkaufen und vor den Augen der ganzen Menge auf dem Schilde hingestreckt den Todesstreich freiwillig hinzunehmen. Neben diesen Reisigen trat das Fussvolk in den Hintergrund. In der Hauptsache glich es wesentlich noch den Keltenscharen, mit denen die Roemer in Italien und Spanien gefochten hatten. Der grosse Schild war wie damals die hauptsaechlichste Wehr; unter den Waffen spielte dagegen statt des Schwertes jetzt die lange Stosslanze die erste Rolle. Wo mehrere Gaue verbuendet Krieg fuehrten, lagerte und stritt natuerlich Clan gegen Clan; es findet sich keine Spur, dass man das Aufgebot des einzelnen Gaues militaerisch gegliedert und kleinere und regelrechtere taktische Abteilungen gebildet haette. Noch immer schleppte ein langer Wagentross dem Keltenheer das Gepaeck nach; anstatt des verschanzten Lagers, wie es die Roemer allabendlich schlugen, diente noch immer das duerftige Surrogat der Wagenburg. Von einzelnen Gauen, wie zum Beispiel den Nerviern, wird ausnahmsweise die Tuechtigkeit ihres Fussvolks hervorgehoben; bemerkenswert ist es, dass eben diese keine Ritterschaft hatten und vielleicht sogar kein keltischer, sondern ein eingewanderter deutscher Stamm waren. Im allgemeinen aber erscheint das keltische Fussvolk dieser Zeit als ein unkriegerischer und schwerfaelliger Landsturm; am meisten in den suedlicheren Landschaften, wo mit der Rohen auch die Tapferkeit geschwunden war. Der Kelte, sagt Caesar, wagt es nicht, dem Germanen im Kampfe ins Auge zu sehen; noch schaerfer als durch dieses Urteil kritisierte der roemische Feldherr die keltische Infanterie dadurch, dass, nachdem er sie in seinem ersten Feldzug kennengelernt hatte, er sie nie wieder in Verbindung mit der roemischen verwandt hat.
Ueberblicken wir den Gesamtzustand der Kelten, wie ihn Caesar in den transalpinischen Landschaften vorfand, so ist, verglichen mit der Kulturstufe, auf der anderthalb Jahrhunderte zuvor die Kelten im Potal uns entgegentraten, ein Fortschritt in der Zivilisation unverkennbar. Damals ueberwog in den Heeren durchaus die in ihrer Art vortreffliche Landwehr (I, 340); jetzt nimmt die Ritterschaft den ersten Platz ein. Damals wohnten die Kelten in offenen Flecken; jetzt umgaben ihre Ortschaften wohlgefuegte Mauern. Auch die lombardischen Graeberfunde stehen, namentlich in dem Kupfer- und Glasgeraet, weit zurueck hinter denen des noerdlichen Keltenlandes. Vielleicht der zuverlaessigste Messer der steigenden Kultur ist das Gefuehl der Zusammengehoerigkeit der Nation; sowenig davon in den auf dem Boden der heutigen Lombardei geschlagenen Keltenkaempfen zu Tage tritt, so lebendig erscheint es in den Kaempfen gegen Caesar. Allem Anschein nach hatte die keltische Nation, als Caesar ihr gegenuebertrat, das Maximum der ihr beschiedenen Kultur bereits erreicht und war schon wieder im Sinken. Die Zivilisation der transalpinischen Kelten in der caesarischen Zeit bietet selbst fuer uns, die wir nur sehr unvollkommen ueber sie berichtet sind, manche achtbare und noch mehr interessante Seite; in mehr als einer Hinsicht schliesst sie sich enger der modernen an als der hellenisch- roemischen, mit ihren Segelschiffen, ihrem Rittertum, ihrer Kirchenverfassung, vor allen Dingen mit ihren, wenn auch unvollkommenen Versuchen, den Staat nicht auf die Stadt, sondern auf den Stamm und in hoeherer Potenz auf die Nation zu bauen. Aber ebendarum, weil wir hier der keltischen Nation auf dem Hoehepunkt ihrer Entwicklung begegnen, tritt um so bestimmter ihre mindere sittliche Begabung oder, was dasselbe ist, ihre mindere Kulturfaehigkeit hervor. Sie vermochte aus sich weder eine nationale Kunst noch einen nationalen Staat zu erzeugen und brachte es hoechstens zu einer nationalen Theologie und einem eigenen Adeltum. Die urspruengliche naive Tapferkeit war nicht mehr; der auf hoehere Sittlichkeit und zweckmaessige Ordnungen gestuetzte militaerische Mut, wie er im Gefolge der gesteigerten Zivilisation eintritt, hatte nur in sehr verkuemmerter Gestalt sich eingestellt in dem Rittertum. Wohl war die eigentliche Barbarei ueberwunden; die Zeiten waren nicht mehr, wo im Keltenland das fette Hueftstueck dem tapfersten der Gaeste zugeteilt ward, aber jedem der Mitgeladenen, der sich dadurch verletzt erachtete, freistand, den Empfaenger deswegen zum Kampfe zu fordern, und wo man mit dem verstorbenen Haeuptling seine treuesten Gefolgsmaenner verbrannte. Aber doch dauerten die Menschenopfer noch fort, und der Rechtssatz, dass die Folterung des freien Mannes unzulaessig, aber die der freien Frau erlaubt sei so gut wie die Folterung des Sklaven, wirft ein unerfreuliches Licht auf die Stellung, die das weibliche Geschlecht bei den Kelten auch noch in ihrer Kulturzeit einnahm. Die Vorzuege, die der primitiven Epoche der Nationen eigen sind, hatten die Kelten eingebuesst, aber diejenigen nicht erworben, die die Gesittung dann mit sich bringt, wenn sie ein Volk innerlich und voellig durchdringt.
Also war die keltische Nation in ihren inneren Zustaenden beschaffen. Es bleibt noch uebrig, ihre aeusseren Beziehungen zu den Nachbarn darzustellen und zu schildern, welche Rolle sie in diesem Augenblick einnahmen in dem gewaltigen Wettlauf und Wettkampf der Nationen, in dem das Behaupten sich ueberall noch schwieriger erweist als das Erringen. An den Pyrenaeen hatten die Verhaeltnisse der Voelker laengst sich friedlich geordnet und waren die Zeiten laengst vorbei, wo die Kelten hier die iberische, das heisst baskische Urbevoelkerung bedraengten und zum Teil verdraengten. Die Taeler der Pyrenaeen wie die Gebirge Bearns und der Gascogne und ebenso die Kuestensteppen suedlich von der Garonne standen zu Caesars Zeit im unangefochtenen Besitz der Aquitaner, einer grossen Anzahl kleiner, wenig unter sich und noch weniger mit dem Ausland sich beruehrender Voelkerschaften iberischer Abstammung; hier war nur die Garonnemuendung selbst mit dem wichtigen Hafen Burdigala (Bordeaux) in den Haenden eines keltischen Stammes, der Bituriger-Vivisker. Von weit groesserer Bedeutung waren die Beruehrungen der keltischen Nation mit dem Roemervolk und mit den Deutschen. Es soll hier nicht wiederholt werden, was frueher erzaehlt worden ist, wie die Roemer in langsamem Vordringen die Kelten allmaehlich zurueckgedrueckt, zuletzt auch den Kuestensaum zwischen den Alpen und den Pyrenaeen besetzt und sie dadurch von Italien, Spanien und dem Mittellaendischen Meer gaenzlich abgeschnitten hatten, nachdem bereits Jahrhunderte zuvor durch die Anlage der hellenischen Zwingburg an der Rhonemuendung diese Katastrophe vorbereitet worden war; daran aber muessen wir hier wieder erinnern, dass nicht bloss die Ueberlegenheit der roemischen Waffen die Kelten bedraengte, sondern ebensosehr die der roemischen Kultur, der die ansehnlichen Anfaenge der hellenischen Zivilisation im Keltenlande ebenfalls in letzter Instanz zugute kamen. Auch hier bahnten Handel und Verkehr wie so oft der Eroberung den Weg. Der Kelte liebte nach nordischer Weise feurige Getraenke; dass er den edlen Wein wie der Skythe unvermischt und bis zum Rausche trank, erregte die Verwunderung und den Ekel des maessigen Suedlaenders, aber der Haendler verkehrt nicht ungern mit solchen Kunden. Bald ward der Handel nach dem Keltenland eine Goldgrube fuer den italischen Kaufmann; es war nichts Seltenes, dass daselbst ein Krug Wein um einen Sklaven getauscht ward. Auch andere Luxusartikel, wie zum Beispiel italische Pferde, fanden in dem Keltenland vorteilhaften Absatz. Es kam sogar bereits vor, dass roemische Buerger jenseits der roemischen Grenze Grundbesitz erwarben und denselben nach italischer Art nutzten, wie denn zum Beispiel roemische Landgueter im Kanton der Segusiaver (bei Lyon) schon um 673 (81) erwaehnt werden. Ohne Zweifel ist es hiervon eine Folge, dass, wie schon gesagt ward, selbst in dem freien Gallien, zum Beispiel bei den Arvernern, die roemische Sprache schon vor der Eroberung nicht unbekannt war; obwohl sich freilich diese Kunde vermutlich noch auf wenige beschraenkte und selbst mit den Vornehmen des verbuendeten Gaues der Haeduer durch Dolmetscher verkehrt werden musste. So gut wie die Haendler mit Feuerwasser und die Squatters die Besetzung Nordamerikas einleiteten, so wiesen und winkten diese roemischen Weinhaendler und Gutsbesitzer den kuenftigen Eroberer Galliens heran. Wie lebhaft man auch auf der entgegengesetzten Seite dies empfand, zeigt das Verbot, das einer der tuechtigsten Staemme des Keltenlandes, der Gau der Nervier, gleich einzelnen deutschen Voelkerschaften, gegen den Handelsverkehr mit den Roemern erliess.
Ungestuemer noch als vom Mittellaendischen Meere die Roemer, draengten vom Baltischen und der Nordsee herab die Deutschen, ein frischer Stamm aus der grossen Voelkerwiege des Ostens, der sich Platz machte neben seinen aelteren Bruedern mit jugendlicher Kraft, freilich auch mit jugendlicher Roheit. Wenn auch die naechst am Rhein wohnenden Voelkerschaften dieses Stammes, die Usipeten, Tencterer, Sugambrer, Ubier, sich einigermassen zu zivilisieren angefangen und wenigstens aufgehoert hatten, freiwillig ihre Sitze zu wechseln, so stimmen doch alle Nachrichten dahin zusammen, dass weiter landeinwaerts der Ackerbau wenig bedeutete und die einzelnen Staemme kaum noch zu festen Sitzen gelangt waren. Es ist bezeichnend dafuer, dass die westlichen Nachbarn in dieser Zeit kaum eines der Voelker des inneren Deutschlands seinem Gaunamen nach zu nennen wussten, sondern dieselben ihnen nur bekannt sind unter den allgemeinen Bezeichnungen der Sueben, das ist der schweifenden Leute, der Nomaden, und der Markomannen, das ist der Landwehr ^10 – Namen, die in Caesars Zeit schwerlich schon Gaunamen waren, obwohl sie den Roemern als solche erschienen und spaeter auch vielfach Gaunamen geworden sind. Der gewaltigste Andrang dieser grossen Nation traf die Kelten. Die Kaempfe, die die Deutschen um den Besitz der Landschaften oestlich vom Rheine mit den Kelten gefuehrt haben moegen, entziehen sich vollstaendig unseren Blicken. Wir vermoegen nur zu erkennen, dass um das Ende des siebenten Jahrhunderts Roms schon alles Land bis zum Rhein den Kelten verloren war, die Boier, die einst in Bayern und Boehmen gesessen haben mochten, heimatlos herumirrten und selbst der ehemals von den Helvetiern besessene Schwarzwald wenn auch noch nicht von den naechstwohnenden deutschen Staemmen in Besitz genommen, doch wenigstens wuestes Grenzstreitland war – vermutlich schon damals das, was es spaeter hiess: die helvetische Einoede. Die barbarische Strategik der Deutschen, durch meilenweite Wuestlegung der Nachbarschaft sich vor feindlichen Ueberfaellen zu sichern, scheint hier im groessten Massstab Anwendung gefunden zu haben.
—————————————————– ^10 So sind Caesars Sueben wahrscheinlich die Chatten; aber dieselbe Benennung kam sicher zu Caesars Zeit und noch viel spaeter auch jedem anderen deutschen Stamme zu, der als ein regelmaessig wandernder bezeichnet werden konnte. Wenn also auch, wie nicht zu bezweifeln, der “Koenig der Sueben” bei Mela (3, 1) und Plinius (nat. 2, 67, 170) Ariovist ist, so folgt darum noch keineswegs, dass Ariovist ein Chatte war. Die Markomannen als ein bestimmtes Volk lassen sich vor Marbod nicht nachweisen; es ist sehr moeglich, dass das Wort bis dahin nichts bezeichnet als was es etymologisch bedeutet, die Land- oder Grenzwehr. Wenn Caesar (Galt. 1, 51) unter den im Heere Ariovists fechtenden Voelkern Markomannen erwaehnt, so kann er auch hier eine bloss appellative Bezeichnung ebenso missverstanden haben, wie dies bei den Sueben entschieden der Fall ist.
————————————————— Aber die Deutschen waren nicht stehen geblieben am Rheine. Der seinem Kern nach aus deutschen Staemmen zusammengesetzte Heereszug der Kimbrer und Teutonen, der fuenfzig Jahre zuvor ueber Pannonien, Gallien, Italien und Spanien so gewaltig hingebraust war, schien nichts gewesen zu sein als eine grossartige Rekognoszierung. Schon hatten westlich vom Rhein, namentlich dem untern Lauf desselben, verschiedene deutsche Staemme bleibende Sitze gefunden: als Eroberer eingedrungen, fuhren diese Ansiedler fort, von ihren gallischen Umwohnern gleich wie von Untertanen Geiseln einzufordern und jaehrlichen Tribut zu erheben. Dahin gehoerten die Aduatuker, die aus einem Splitter der Kimbrermasse zu einem ansehnlichen Gau geworden waren, und eine Anzahl anderer, spaeter unter dem Namen der Tungrer zusammengefasster Voelkerschaften an der Maas in der Gegend von Luettich; sogar die Treverer (um Trier) und die Nervier (im Hennegau), zwei der groessten und maechtigsten Voelkerschaften dieser Gegend, bezeichnen achtbare Autoritaeten geradezu als Germanen. Die vollstaendige Glaubwuerdigkeit dieser Berichte muss allerdings dahingestellt bleiben, da es, wie Tacitus in Beziehung auf die zuletzt erwaehnten beiden Voelker bemerkt, spaeterhin wenigstens in diesen Strichen fuer eine Ehre galt, von deutschem Blute abzustammen und nicht zu der gering geachteten keltischen Nation zu gehoeren: doch scheint die Bevoelkerung in dem Gebiet der Schelde, Maas und Mosel allerdings in der einen oder andern Weise sich stark mit deutschen Elementen gemischt oder doch unter deutschen Einfluessen gestanden zu haben. Die deutschen Ansiedlungen selbst waren vielleicht geringfuegig; unbedeutend waren sie nicht, denn in dem chaotischen Dunkel, in dem wir um diese Zeit die Voelkerschaften am rechten Rheinufer auf- und niederwogen sehen, laesst sich doch wohl erkennen, dass groessere deutsche Massen auf der Spur jener Vorposten sich anschickten, den Rhein zu ueberschreiten. Von zwei Seiten durch die Fremdherrschaft bedroht und in sich zerrissen, war es kaum zu erwarten, dass die unglueckliche keltische Nation sich jetzt noch emporraffen und mit eigener Kraft sich erretten werde. Die Zersplitterung und der Untergang in der Zersplitterung war bisher ihre Geschichte; wie sollte eine Nation, die keinen Tag nannte gleich denen von Marathon und Salamis, von Aricia und dem Raudischen Felde, eine Nation, die selbst in ihrer frischen Zeit keinen Versuch gemacht hatte, Massalia mit gesamter Hand zu vernichten, jetzt, da es Abend ward, so furchtbarer Feinde sich erwehren?
Je weniger die Kelten, sich selbst ueberlassen, den Germanen gewachsen waren, desto mehr Ursache hatten die Roemer, die zwischen den beiden Nationen obwaltenden Verwicklungen sorgsam zu ueberwachen. Wenn auch die daraus entspringenden Bewegungen sie bis jetzt nicht unmittelbar beruehrt hatten, so waren sie doch bei dem Ausgang derselben mit ihren wichtigsten Interessen beteiligt. Begreiflicherweise hatte die innere Haltung der keltischen Nation sich mit ihren auswaertigen Beziehungen rasch und nachhaltig verflochten. Wie in Griechenland die lakedaemonische Partei sich gegen die Athener mit Persien verband, so hatten die Roemer von ihrem ersten Auftreten jenseits der Alpen an gegen die Arverner, die damals unter den suedlichen Kelten die fuehrende Macht waren, an deren Nebenbuhlern um die Hegemonie, den Haeduern, eine Stuetze gefunden und mit Hilfe dieser neuen “Brueder der roemischen Nation” nicht bloss die Allobrogen und einen grossen Teil des mittelbaren Gebiets der Arverner sich untertaenig gemacht, sondern auch in dem freigebliebenen Gallien durch ihren Einfluss den Uebergang der Hegemonie von den Arvernern auf diese Haeduer veranlasst. Allein wenn den Griechen nur von einer Seite her fuer ihre Nationalitaet Gefahr drohte, so sahen sich die Kelten zugleich von zwei Landesfeinden bedraengt, und es war natuerlich, dass man bei dem einen vor dem anderen Schutz suchte und dass, wenn die eine Keltenpartei sich den Roemern anschloss, ihre Gegner dagegen mit den Deutschen Buendnis machten. Am naechsten lag dies den Belgen, die durch Nachbarschaft und vielfaeltige Mischung den ueberrheinischen Deutschen genaehert waren und ueberdies bei ihrer minder entwickelten Kultur sich dem stammfremden Sueben wenigstens ebenso verwandt fuehlen mochten als dem gebildeten allobrogischen oder helvetischen Landsmann. Aber auch die suedlichen Kelten, bei welchen jetzt, wie schon gesagt, der ansehnliche Gau der Sequaner (um Besanáon) an der Spitze der den Roemern feindlichen Partei stand, hatten alle Ursache, gegen die sie zunaechst bedrohenden Roemer ebenjetzt die Deutschen herbeizurufen; das laessige Regiment des Senats und die Anzeichen der in Rom sich vorbereitenden Revolution, die den Kelten nicht unbekannt geblieben waren, liessen gerade diesen Moment als geeignet erscheinen, um des roemischen Einflusses sich zu entledigen und zunaechst deren Klienten, die Haeduer, zu demuetigen. Ueber die Zoelle auf der Saone, die das Gebiet der Haeduer von dem der Sequaner schied, war es zwischen den beiden Gauen zum Bruch gekommen und um das Jahr 683 (71) hatte der deutsche Fuerst Ariovist mit etwa 15000 Bewaffneten als Condottiere der Sequaner den Rhein ueberschritten. Der Krieg zog manches Jahr unter wechselnden Erfolgen sich hin; im ganzen waren die Ergebnisse den Haeduern unguenstig. Ihr Fuehrer Eporedorix bot endlich die ganze Klientel auf und zog mit ungeheurer Uebermacht aus gegen die Germanen. Diese verweigerten beharrlich den Kampf und hielten sich gedeckt in Suempfen und Waeldern. Als aber dann die Clans, des Harrens muede, anfingen aufzubrechen und sich aufzuloesen, erschienen die Deutschen in freiem Felde und nun erzwang bei Admagetobriga Ariovist die Schlacht, in der die Bluete der Ritterschaft der Haeduer auf dem Kampfplatze blieb. Die Haeduer, durch diese Niederlage gezwungen, auf die Bedingungen, wie der Sieger sie stellte, Frieden zu schliessen, mussten auf die Hegemonie verzichten und mit ihrem ganzen Anhang in die Klientel der Sequaner sich fuegen, auch sich anheischig machen, den Sequanern oder vielmehr dem Ariovist Tribut zu zahlen und die Kinder ihrer vornehmsten Adligen als Geiseln zu stellen, endlich eidlich versprechen, weder diese Geiseln je zurueckzufordern noch die Intervention der Roemer anzurufen. Dieser Friede ward, wie es scheint, um 693 (61) geschlossen ^11. Ehre und Vorteil geboten den Roemern, dagegen aufzutreten; der vornehme Haeduer Divitiacus, das Haupt der roemischen Partei in seinem Clan und darum jetzt von seinen Landsleuten verbannt, ging persoenlich nach Rom, um ihre Dazwischenkunft zu erbitten; eine noch ernstere Warnung war der Aufstand der Allobrogen 693 (61), der Nachbarn der Sequaner, welcher ohne Zweifel mit diesen Ereignissen zusammenhing. In der Tat ergingen Befehle an die gallischen Statthalter, den Haeduern beizustehen; man sprach davon, Konsuln und konsularische Armeen ueber die Alpen zu senden; allein der Senat, an den diese Angelegenheiten zunaechst zur Entscheidung kamen, kroente schliesslich auch hier grosse Worte mit kleinen Taten: die allobrogische Insurrektion ward mit den Waffen unterdrueckt, fuer die Haeduer aber geschah nicht nur nichts, sondern es ward sogar Ariovist im Jahre 695 (59) in das Verzeichnis der den Roemern befreundeten Koenige eingeschrieben ^12. Der deutsche Kriegsfuerst nahm dies begreiflicherweise als Verzicht der Roemer auf das nicht von ihnen eingenommene Keltenland; er richtete demgemaess sich hier haeuslich ein und fing an, auf gallischem Boden ein deutsches Fuerstentum zu begruenden. Die zahlreichen Haufen, die er mitgebracht hatte, die noch zahlreicheren, die auf seinen Ruf spaeter aus der Heimat nachkamen – man rechnete, dass bis zum Jahre 696 (58) etwa 120000 Deutsche den Rhein ueberschritten -, diese ganze gewaltige Einwanderung der deutschen Nation, welche durch die einmal geoeffneten Schleusen stromweise ueber den schoenen Westen sich ergoss, gedachte er daselbst ansaessig zu machen und auf dieser Grundlage seine Herrschaft ueber das Keltenland aufzubauen. Der Umfang der von ihm am linken Rheinufer ins Leben gerufenen deutschen Ansiedlungen laesst sich nicht bestimmen; ohne Zweifel reichte er weit und noch viel weiter seine Entwuerfe. Die Kelten wurden von ihm als eine im ganzen unterworfene Nation behandelt und zwischen den einzelnen Gauen kein Unterschied gemacht. Selbst die Sequaner, als deren gedungener Feldhauptmann er den Rhein ueberschritten hatte, mussten dennoch, als waeren auch sie besiegte Feinde, ihm fuer seine Leute ein Drittel ihrer Mark abtreten – vermutlich den spaeter von den Tribokern bewohnten oberen Elsass, wo Ariovist sich mit den Seinigen auf die Dauer einrichtete; ja als sei dies nicht genug, ward ihnen nachher fuer die nachgekommenen Haruder noch ein zweites Drittel abverlangt. Ariovist schien im Keltenland die Rolle des makedonischen Philipp uebernehmen und ueber die germanisch gesinnten Kelten nicht minder wie ueber die den Roemern anhaengenden den Herrn spielen zu wollen. ————————————————- ^11 Ariovists Ankunft in Gallien ist nach Caesar (Gall. 1, 36) auf 683 (71), die Schlacht von Admagetobriga (denn so heisst der einer falschen Inschrift zuliebe jetzt gewoehnlich Magetobriga genannte Ort) nach Caesar (Gall. 1, 35) und Cicero (Art. 1, 19) auf 693 (61) gesetzt worden. ^12 Um diesen Hergang der Dinge nicht unglaublich zu finden oder demselben gar tiefere Motive unterzulegen, als staatsmaennische Unwissenheit und Faulheit sind, wird man wohltun, den leichtfertigen Ton sich zu vergegenwaertigen, in dem ein angesehener Senator wie Cicero in seiner Korrespondenz sich ueber diese wichtigen transalpinischen Angelegenheiten auslaesst. ———————————————— Das Auftreten des kraeftigen deutschen Fuersten in einer so gefaehrlichen Naehe, das schon an sich die ernstesten Besorgnisse der Roemer erwecken musste, erschien noch bedrohlicher insofern, als dasselbe keineswegs vereinzelt stand. Auch die am rechten Rheinufer ansaessigen Usipeten und Tencterer waren, der unaufhoerlichen Verheerung ihres Gebiets durch die uebermuetigen Suebenstaemme muede, das Jahr bevor Caesar in Gallien eintraf (695 59) aus ihren bisherigen Sitzen aufgebrochen, um sich andere an der Rheinmuendung zu suchen. Schon hatten sie dort den Menapiern den auf dem rechten Ufer belegenen Teil ihres Gebiets weggenommen, und es war vorherzusehen, dass sie den Versuch machen wuerden, auch auf dem linken sich festzusetzen. Zwischen Koeln und Mainz sammelten ferner sich suebische Haufen und drohten in dem gegenueberliegenden Keltengau der Treverer als ungeladene Gaeste zu erscheinen. Endlich ward auch das Gebiet des oestlichsten Clans der Kelten, der streitbaren und zahlreichen Helvetier, immer nachdruecklicher von den Germanen heimgesucht, so dass die Helvetier, die vielleicht schon ohnehin durch das Zurueckstroemen ihrer Ansiedler aus dem verlorenen Gebiet nordwaerts vom Rheine an Ueberbevoelkerung litten, ueberdies durch die Festsetzung Ariovists im Gebiet der Sequaner, einer voelligen Isolierung von ihren Stammgenossen entgegengingen, den verzweifelten Entschluss fassten, ihr bisheriges Gebiet freiwillig den Germanen zu raeumen und westlich vom Jura geraeumigere und fruchtbarere Sitze und zugleich womoeglich die Hegemanie im inneren Gallien zu gewinnen – ein Plan, den schon waehrend der kimbrischen Invasion einige ihrer Distrikte gefasst und auszufuehren versucht hatten. Die Rauraker, deren Gebiet (Basel und der suedliche Elsass) in aehnlicher Weise bedroht war, ferner die Reste der Boier, die bereits frueher von den Germanen gezwungen waren, ihrer Heimat den Ruecken zu kehren, und nun unstet umherirrten, und andere kleinere Staemme machten mit den Helvetiern gemeinschaftliche Sache. Bereits 693 (61) kamen ihre Streiftrupps ueber den Jura und selbst bis in die roemische Provinz; der Aufbruch selbst konnte nicht mehr lange sich verzoegern; unvermeidlich rueckten alsdann germanische Ansiedler nach in die von ihren Verteidigern verlassene wichtige Landschaft zwischen dem Boden- und dem Genfersee. Von den Rheinquellen bis zum Atlantischen Ozean waren die deutschen Staemme in Bewegung, die ganze Rheinlinie von ihnen bedroht; es war ein Moment wie da die Alamannen und Franken sich ueber das sinkende Reich der Caesaren warfen, und jetzt gleich schien gegen die Kelten ebendas ins Werk gesetzt werden zu sollen, was ein halbes Jahrtausend spaeter gegen die Roemer gelang.
Unter diesen Verhaeltnissen traf der neue Statthalter Gaius Caesar im Fruehling 696 (58) in dem Narbonensischen Gallien ein, das zu seiner urspruenglichen, das Diesseitige Gallien nebst Istrien und Dalmatien umfassenden Statthalterschaft durch Senatsbeschluss hinzugefuegt worden war. Sein Amt, das ihm zuerst auf fuenf (bis Ende 700 54), dann im Jahre 699 (55) auf weitere fuenf Jahre (bis Ende 705 49) uebertragen ward, gab ihm das Recht, zehn Unterbefehlshaber von propraetorischem Rang zu ernennen, und – wenigstens nach seiner Auslegung – aus der besonders im Diesseitigen Gallien zahlreichen Buergerbevoelkerung des ihm gehorchenden Gebiets nach Gutduenken seine Legionen zu ergaenzen oder auch neue zu bilden. Das Heer, das er in den beiden Provinzen uebernahm, bestand an Linienfussvolk aus vier geschulten und kriegsgewohnten Legionen, der siebenten, achten, neunten und zehnten, oder hoechstens 24000 Mann, wozu dann, wie ueblich, die Untertanenkontingente hinzutraten. Reiterei und Leichtbewaffnete waren ausserdem vertreten durch Reiter aus Spanien und numidische, kretische, balearische Schuetzen und Schleuderer. Caesars Stab, die Elite der hauptstaedtischen Demokratie, enthielt neben nicht wenigen unbrauchbaren, vornehmen jungen Maennern einzelne faehige Offiziere, wie Publius Crassus, den juengeren Sohn des alten politischen Bundesgenossen Caesars, und Titus Labienus, der dem Haupt der Demokratie als treuer Adjutant vom Forum auf das Schlachtfeld gefolgt war. Bestimmte Auftraege hatte Caesar nicht erhalten; fuer den Einsichtigen und Mutigen lagen sie in den Verhaeltnissen. Auch hier war nachzuholen, was der Senat versaeumt hatte, und vor allen Dingen der Strom der deutschen Voelkerwanderung zu hemmen. Ebenjetzt begann die mit der deutschen eng verflochtene und seit langen Jahren vorbereitete helvetische Invasion. Um die verlassenen Huetten nicht den Germanen zu goennen, und um sich selber die Rueckkehr unmoeglich zu machen, hatten die Helvetier ihre Staedte und Weiler niedergebrannt, und ihre langen Wagenzuege, mit Weibern, Kindern und dem besten Teil der Fahrnis beladen, trafen von allen Seiten her am Leman bei Genava (Genf) ein, wo sie und ihre Genossen sich zum 28. Maerz ^13 dieses Jahres Rendezvous gegeben hatten. Nach ihrer eigenen Zaehlung bestand die gesamte Masse aus 368000 Koepfen, wovon etwa der vierte Teil imstande war, die Waffen zu tragen. Das Juragebirge, das vom Rhein bis zur Rhone sich erstreckend die helvetische Landschaft gegen Westen fast vollstaendig abschloss und dessen schmale Defileen fuer den Durchzug einer solchen Karawane ebenso schlecht geeignet waren wie gut fuer die Verteidigung, hatten darum die Fuehrer beschlossen, in suedlicher Richtung zu umgehen und den Weg nach Westen sich da zu eroeffnen, wo zwischen dem suedwestlichen und hoechsten Teil des Jura und den savoyischen Bergen bei dem heutigen Fort de l’Ecluse die Rhone die Gebirgsketten durchbrochen hat. Allein am rechten Ufer treten hier die Felsen und Abgruende so hart an den Fluss, dass nur ein schmaler, leicht zu sperrender Pfad uebrig bleibt und die Sequaner, denen dies Ufer gehoerte, den Helvetiern mit Leichtigkeit den Pass verlegen konnten. Sie zogen es darum vor, oberhalb des Durchbruchs der Rhone auf das linke allobrogische Ufer ueberzugehen, um weiter stromabwaerts, wo die Rhone in die Ebene eintritt, wieder das rechte zu gewinnen und dann weiter nach dem ebenen Westen Galliens zu ziehen; dort war der fruchtbare Kanton der Santonen (Saintonge, das Tal der Charente) am Atlantischen Meer von den Wanderern zu ihrem neuen Wohnsitz ausersehen. Dieser Marsch fuehrte, wo er das linke Rhoneufer betrat, durch roemisches Gebiet; und Caesar, ohnehin nicht gemeint, sich die Festsetzung der Helvetier im westlichen Gallien gefallen zu lassen, war fest entschlossen, ihnen den Durchzug nicht zu gestatten. Allein von seinen vier Legionen standen drei weit entfernt bei Aquileia; obwohl er die Milizen der jenseitigen Provinz schleunigst aufbot, schien es kaum moeglich, mit einer so geringen Mannschaft dem zahllosen Keltenschwarm den Uebergang ueber die Rhone, von ihrem Austritt aus dem Leman bei Genf bis zu ihrem Durchbruch, auf einer